Bereitstellung von sperrigen Abfällen (Sperrmüll) aus privaten Haushalten
Angemeldeter Sperrmüll von Privathaushalten ist an der Straße vor dem jeweiligen Hausgrundstück zur Abholung bereitzustellen! Die im Einzelfall zu beachtenden verbindlichen weiteren Hinweise enthält das jeweilige Schreiben des Abfuhrunternehmens, in dem der Abfuhrtermin mitgeteilt wird. Sperrmüll, der auf dem Privatgrundstück bereitgestellt wird, wird aus versicherungstechnischen Gründen durch das Abfuhrunternehmen nicht mitgenommen!
Ausnahme:
Sollten in Einzelfällen die örtlichen Gegebenheiten (Baustelle, Geländebeschaffenheit u.ä.) eine Bereitstellung des Sperrmülls an der Straße nicht zulassen, kann der Grundstückseigentümer den Standplatz an dem der Sperrmüll bereit gestellt werden soll, dem Abfuhrunternehmen mit der Anmeldung des Sperrmülls mitteilen. Der Standplatz muss in diesem Fall in Straßennähe auf dem jeweiligen Hausgrundstück liegen (Straßenrand). Das Anmeldeverfahren (per Email, Homepage der Gemeinde Burbach oder Postkarte) bleibt hiervon unberührt.
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