Bekanntmachung
des Jahresabschlusses der Gemeinde Burbach zum 31.12.2013
Die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Burbach zum 31.12.2013 und der Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ohrndorf Revision GmbH vom 02.07.2014, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und die Bilanz zum 31.12.2013 werden nach § 96 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung NRW im Amtsblatt der Gemeinde Burbach öffentlich bekannt gemacht.
Der Ratsbeschluss vom 04.11.2014 lautet:
Der Rat der Gemeinde Burbach beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Burbach zum 31.12.2013. Die Endzahlen der Bilanz belaufen sich auf 139.523.658,54 €. Der Jahresüberschuss von 2.220.084,26 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt. Gleichzeitig beschließt der Rat die Entlastung des Bürgermeisters.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ohrndorf Revision GmbH erteilte folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht der Gemeinde Burbach für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein- Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt:
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Der Jahresabschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zum 31.12.2014 wird dieser Jahresabschluss zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Die Einsichtnahme ist im Rathaus der Gemeinde Burbach, Eicher Weg 13, 57299 Burbach (Zimmer 019), während der Dienstzeiten möglich.
Burbach, den 05.11.2014
Der Bürgermeister
Gezeichnet Christoph Ewers
