Hilfsnavigation
Volltextsuche
Mediathek
YekoPhotoStudio  
© YekoPhotoStudio 
Mediathek
Seiteninhalt
15.03.2013

Bekanntmachung

des Jahresabschlusses der Gemeinde Burbach zum 31.12.2010

Die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Burbach zum 31.12.2010 und der Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ohrndorf & Partner, Siegen, vom 06.03.2012, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und die Bilanz zum 31.12.2010 werden nach § 96 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung NRW im Amtsblatt der Gemeinde Burbach öffentlich bekannt gemacht.

Der Ratsbeschluss vom 19.06.2012 lautet:

Der Rat der Gemeinde Burbach beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Burbach zum 31.12.2010. Die Endzahlen der Bilanz belaufen sich auf 115.239.079,04 €. Der Jahresfehlbetrag von 9.506.101,02 € wird der Ausgleichsrücklage (Eigenkapital) entnommen. Gleichzeitig beschließt der Rat die Entlastung des Bürgermeisters.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ohrndorf & Partner, Siegen, erteilte folgenden eingeschränkten Bestätigungsvermerk:

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Burbach für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein- Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkungen zu keinen Einwendungen geführt:

  1. Entgegen der gesetzlichen Regelung in § 75 Abs. 3 GO NRW wurden die Jahresüberschüsse 2007 und 2008 in Höhe von TEUR 16.737 nicht der allgemeinen Rücklage, sondern der Ausgleichsrücklage zugeführt. 
  2. Für Risiken aus Währungsschwankungen aus in Vorjahren abgeschlossenen Derivaten wurde eine Rückstellung in Höhe von TEUR 1.450 gebildet. Der negative Marktwert beträgt allerdings zum 29. Februar 2012 TEUR 9.725. Demzufolge ist die Rückstellung in Höhe von TEUR 8.275 zu niedrig dotiert.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss mit der genannten Einschränkungen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Mit der genannten Einschränkung steht der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Der Jahresabschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zum 31.12.2011 wird dieser Jahresabschluss zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Die Einsichtnahme ist im Rathaus der Gemeinde Burbach, Eicher Weg 13, 57299 Burbach (Zimmer 019), während der Dienstzeiten möglich.

Burbach, den 05. März 2013

Der Bürgermeister
gezeichnet Christoph Ewers

 

Bilanz

Ergebnisrechnung

Finanzrechnung

nach obenSeite drucken