Bekanntmachung zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) in das Wählerverzeichnis
I.
Am Sonntag, dem 13.09.2020, finden die allgemeinen Neuwahlen zu den Vertretungen der Gemeinden und Kreise, zu den Bezirksvertretungen in kreisfreien Städten sowie die Wahlen der Bürgermeister und Landräte statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 28.08.2020 bei der Gemeinde Burbach beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 zur Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke sind erhältlich bei der Gemeinde Burbach, Rathaus, Eicher Weg 13, Zimmer 124.
Burbach, 20.07.2020
Gemeinde Burbach
Der Bürgermeister
Als Wahlleiter
I. V.
Thomas Leyener
Allgemeiner Vertreter
Kontakt
Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Telefon: 02736 45-16
Fax: 02736 45-9916
E-Mail oder Kontaktformular
Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Telefon: 02736 45-19
Fax: 02736 45-9919
E-Mail oder Kontaktformular
Dokumente
KWahl20 Bekanntmachung Unionsbürger (PDF, 95 kB)
