Bekanntmachung
über die Feststellung eines Nachfolgers für ein Ratsmitglied
Herr Falk Heinrichs, Heisterner Weg 45, 57299 Burbach, SPD, hat sein bei der Kommunalwahl am 25.05.2014 erlangtes Mandat mit Schreiben vom 26.11.2014 mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes wird festgestellt und hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass
Herr Phillip Lauber, Weidegang 1, 57299 Burbach
Nachfolger des ausgeschiedenen Ratsmitgliedes ist.
Gemäß § 39 Kommunalwahlgesetz können gegen die Gültigkeit dieser Entscheidung
a) jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
c) die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe a - c Kommu¬nal-wahlgesetz für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter der Gemeinde Burbach, Eicher Weg 13, 57299 Burbach, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen diese Entscheidung läuft vom Tage der Bekanntmachung ab.
Burbach, den 02.12.2014
Der Bürgermeister
Christoph Ewers
