Bekanntmachung
zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) in das Wählerverzeichnis
I.
Am Sonntag, dem 25.05.2014, finden die allgemeinen Neuwahlen zu den Vertretungen der Gemeinden und Kreise, zu den Bezirksvertretungen in kreisfreien Städten sowie die Wahlen der Bürgermeister und Landräte statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 09.05.2014 bei der Gemeinde Burbach beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 zur Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke sind erhältlich bei der Gemeinde Burbach, Rathaus, Eicher Weg 13, Zimmer 117.
Burbach, den 02.04.2014
Gemeinde Burbach
Der Bürgermeister
Christoph Ewers
