Befüllen und Entleeren von Swimmingpools
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen zum Befüllen und Entleeren von Swimmingpools möchten wir auf folgende, dabei zu beachtende Punkte hinweisen:
Befüllung
Die Befüllung von Schwimmbecken erfolgt i.d.R. mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz. Eine Entnahme von Trinkwasser ohne Wasserzähler gilt als Wasserdiebstahl und kann strafrechtlich geahndet werden!
Eine Entnahme über einen öffentlichen Hydranten ist – auch mit Unterstützung der örtlichen Feuerwehr – unzulässig! Sie erfolgt daher ausschließlich über die private Hausinstallation. Die Verwendung von Brunnenwasser ist aus hygienischen Gründen höchst bedenklich und wird daher nicht empfohlen!
Bitte befüllen Sie Ihren Pool tagsüber. Die Mitarbeiter der Gemeindewerke können ansonsten anhand der Nachtverbräuche nicht feststellen, ob es sich um eine Leckage im Netz oder erhöhten Verbrauch aufgrund Befüllung von Schwimmbädern handelt. Vielen Dank!
Entleerung
Schwimmbeckenwasser wird bereits durch das Baden in seinen Eigenschaften (z. B. hygienisch) nachteilig verändert. Dies gilt auch völlig unabhängig von möglichen chemischen Zusätzen. Darüber hinaus stellt eine chemische Aufbereitung (z. B. Chlor etc.) eine zusätzliche Veränderung der Eigenschaften des Wassers in Schwimmbecken dar, welche bei Einleitung in den Untergrund das Grundwasser in unzulässiger Weise nachteilig beeinflusst. Dies kann unter Umständen als Gewässerverunreinigung geahndet werden.
Bei Wasser aus Schwimmbädern handelt es sich somit aus wasserwirtschaftlicher Sicht um Abwasser! Dieses darf nicht auf dem Grundstück versickert werden, es ist ausschließlich in den öffentlichen Schmutz- oder Mischwasser-Kanal abzuleiten!
Gebühren
a) Trinkwassergebühren
Für die Entnahme von Frischwasser aus dem Trinkwassernetz werden von den Gemeindewerken Burbach die im jeweiligen Jahr gültigen Gebühren für Trinkwasser erhoben. Diese werden in der Regel automatisch über den in Ihrem Haus vorhandenen Hauptwasserzähler erfasst.
b) Abwassergebühren
Da das aus einer Schwimmbeckenentleerung stammende Abwasser zwingend dem öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanal zugeführt werden muss, müssen für diese eingeleiteten Abwassermengen auch die entsprechenden Schmutzwassergebühren an die Gemeindewerke Burbach entrichtet werden.
Die Abwassergebühr wird nach der eingeleiteten Trinkwassermenge berechnet. Die Kanal-/ Abwassergebühr entspricht demzufolge der Wassermenge, die bei der Befüllung des Pools über den geeichten Hauptwasserzähler gemessen wurde und wird somit automatisch im Rahmen der Jahresgebührenbescheide abgerechnet.
Die Gemeindewerke
Kontakt
Pressestelle
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Telefon: 02736 45-22
Fax: 02736 45-9922
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