Barrierefreie Wahl für Blinde und stark sehbehinderte Menschen
Pilotprojekt sichert demokratische Grundrechte
Düsseldorf/Siegen/Burbach. Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Aber wählen dürfen heißt nicht in jedem Fall auch wählen können. Wie geben blinde und hochgradig sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Stimme ab? Woher wissen sie, was auf den Stimmzetteln steht und wo sie ihre Kreuze machen müssen, um bestimmte Personen oder Parteien zu wählen? Diese Fragen beantwortet der Kreis Siegen-Wittgenstein in einer aktuellen Pressenotiz.
Schablonen helfen beim Setzen des Kreuzchens
Wahlschablonen helfen dabei, geheim zu wählen. Eine abgeschnittene Ecke am Stimmzettel ermöglicht es, diesen richtig in eine mit Löchern versehene Mappe einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der Löcher können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihr Kreuz genau da machen, wo sie es möchten. Aber woher wissen sie, welche Kandidaten oder Parteien sich hinter welchem Loch verbergen?
Zur kommenden Landtagswahl wird in NRW diese Information wieder akustisch zur Verfügung gestellt. Die Inhalte der Stimmzettel werden über eine Telefonansage vorgelesen und auch im Internet zur Verfügung gestellt. Mit der Eingabe der Wahlkreisnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung steht, können sich Interessierte aus Siegen-Wittgenstein unter der Rufnummer 0800 000 9671 0 den vollständigen Inhalt ihres Stimmzettels vorlesen lassen – so oft sie wollen und kostenlos. Über das Handy geht das sogar direkt in der Wahlkabine.
Kostenlose akustische Wahlhilfe
Organisiert werden sowohl Herstellung und Verteilung der Wahlhilfepakete mit je einer Wahlschablone und einer akustischen Gebrauchsanweisung auf CD als auch der telefonische Ansagedienst von der Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW). Für Wahlberechtigte mit Sehverlust ist diese Wahlhilfe kostenlos. Finanziert wird sie vom Innenministerium des Landes NRW.
Menschen, die in den örtlichen Bezirksgruppen und Mitgliedsvereinen der BSVNRW organisiert sind, erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen Mitglied sind, können sie telefonisch bei den Landesgeschäftsstellen der BSVNRW anfordern; und zwar:
• in Dortmund unter 02 31 - 55 75 90 0 für den Bereich Westfalen,
• in Meerbusch unter 0 21 59 - 96 55 0 für den Bereich Nordrhein.
Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können. Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Blinden und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. unter www.bsvw.org/wahlen.
Pressebild
Wahlschablone » 4 MB
Kontakt
Pressestelle
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Telefon: 02736 45-22
Fax: 02736 45-9922
E-Mail oder Kontaktformular
Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Telefon: 02736 45-19
Fax: 02736 45-9919
E-Mail oder Kontaktformular
