Anregungen zur Naturdenkmalverordnung
Verordnung ist online und im Kreishaus einsehbar
kreis Siegen-Wittgenstein. Um bedeutsame Naturdenkmale wie z.B. Bäume in Siegen-Wittgenstein zu schützen, wurde vom Kreis eine Verordnung erlassen. Jetzt wurde ein neuer Verordnungsentwurf erarbeitet. Die Offenlegung des Entwurfs wurde durch den Kreistag in seiner Sitzung am 16. Juni 2023 beschlossen.
Zwischen dem 17. Juli 2023 und dem 15. September 2023 kann dieser auf der Homepage der Kreisverwaltung www.siegen-wittgenstein.de (externer Link) unter dem Suchbegriff „Neue ND-VO“, oder während der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung bei der Unteren Naturschutzbehörde in Siegen (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen, Raum 612) eingesehen werden.
Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass Anregungen zum Verordnungsentwurf schriftlich eingereicht werden müssen. Für Fragen steht die Untere Naturschutzbehörde per E-Mail an unb@siegen-wittgenstein.de und unter Tel. (02 71) 3 33 - 18 21 oder -18 39 zur Verfügung.
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