Ankündigung einer Gewässeruntersuchung in Burbach
Die Gemeinde Burbach hat das Ingenieurbüro Holzem & Hartmann aus Neunkirchen-Seelscheid mit einer gewässerhydraulischen Untersuchung für ein namenloses Gewässer in Burbach beauftragt, das in die Buchheller mündet. Der Verlauf des betroffenen Gewässers ist als pinke Linie in dem beigefügten Plan dargestellt (siehe dunkelblaue Pfeile). In den Lücken zwischen den pinken Linien ist das Gewässer verrohrt.
Um die für die Untersuchung notwendigen Arbeiten durchzuführen, müssen die Mitarbeitenden des Ingenieurbüros an manchen Stellen private Grundstücke betreten, die an das Gewässer grenzen und ggf. Messungen am unmittelbaren Gewässerbereich durchführen, zu können, beispielsweise um die Breite des Gewässers oder einen Rohrdurchmesser zu bestimmen. Sie können sich dabei durch ein Schreiben der Gemeinde ausweisen und werden so rücksichtsvoll wie möglich vorgehen, um land- und forstwirtschaftliche sowie andere private Nutzungen nicht zu beeinträchtigen.
Nach § 97 Landeswassergesetz NRW haben die Anlieger an einem Gewässer nach vorheriger Ankündigung auf Anordnung der Gemeinde zu dulden, dass von ihr Beauftragte private Grundstücke, die an das Gewässer grenzen, betreten. Diese Veröffentlichung gilt als Ankündigung.
Die Arbeiten werden ab sofort bis spätestens zum 01. November 2026 durchgeführt.
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