Afrikanische Schweinpest: Diese Maßnahmen greifen ab sofort
Ganz Siegen-Wittgenstein ist nun Seuchengebiet / Burbach in Sperrzone I
gb Burbach. Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat eine neue Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest erlassen. Demnach wurde nun das gesamte Kreisgebiet als Seuchengebiet ausgewiesen. Während weite Teile bereits unter die strengen Vorgaben der sogenannten Sperrzone II fallen, wurden Teilbereiche von Bad Laasphe, Freudenberg, Neunkirchen und Burbach als Sperrzone I ausgewiesen. Auch wenn für Burbach somit weniger strenge Einschränkungen gelten, sind hier nun einige wichtige Regelungen zu beachten.
Untersagt ist nunmehr das Betreten von Wald und offener Landschaft außerhalb der öffentlichen Verkehrswege und Wanderwege. Spaziergänge und Wanderungen sind somit – übrigens kreisweit – nicht gänzlich verboten und auf den entsprechenden Wegen weiterhin möglich. Auch Radfahren, Reiten, Geocaching, Joggen, Pilzesammeln etc. sind unter Beachtung des Wegegebotes gestattet. Wer mit Hund unterwegs ist, muss diesen anleinen. Außerdem gilt die Verpflichtung, ein totes oder offensichtlich krankes Wildschwein umgehend dem Veterinäramt des Kreises zu melden. Entweder per E-Mail an wildschweinfund@siegen-wittgenstein.de oder telefonisch unter 02 71 – 333 11 20. Es ist verboten, den Kadaver zu berühren oder zu bewegen.
In den Gebieten der Sperrzone II gibt es zusätzliche Vorgaben für Jagende und die Schweinehaltung (auch für Hobby- und Kleinsthaltungen). Die wichtigste Neuregelung: Außer im Rahmen der Nachsuche auf verletztes oder krankes Wild sowie die Einzeljagd auf wiederkäuendes Schalenwild auf Wiederbewaldungsflächen ist das Jagen vorerst untersagt. Für die Tierhalter gilt: Sämtliche Schweine sind so abzusondern, dass sie nicht mit wildlebenden Schweinen in Berührung kommen können. Freiland- und Auslaufhaltungen sowie Gatterhaltungen sind untersagt.
Die aktuell gültige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Kreises Siegen-Wittgenstein unter Bekanntmachungen zu finden:
www.siegen-wittgenstein.de/Kreisverwaltung/Kontakt/Bekanntmachungen
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