Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Burbach
I. Anlass und Ziel der Planung
II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
III. Frühzeitige öffentliche Auslegung
Der Planentwurf, die Begründung und der Umweltbericht sowie weitere verfahrensrelevante Unterlagen liegen in der Zeit
vom 01.10.2012 bis einschließlich 02.11.2012
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bei der Gemeinde Burbach, Rathaus, Eicher Weg 13, Fachbereich 3 Bauen, Planen, Umwelt, Zimmer 224 während der Dienststunden und zwar
| montags und dienstags | von | 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr | |
| und | von | 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr | |
| mittwochs | von | 07.30 Uhr bis 13.30 Uhr | |
| donnerstags | von | 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr | |
| und | von | 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr | |
| freitags | von | 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der o.g. Zeit besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, d.h. jedermann kann den Planentwurf, die Begründung und den Umweltbericht sowie weitere verfahrensrelevante Unterlagen einsehen, über ihren Inhalt Auskunft erlangen und schriftliche Stellungnahmen vorbringen oder zur Niederschrift bringen, über die in einer späteren Sitzung des Rates der Gemeinde Burbach beraten und beschlossen wird. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.
Sollten keine Stellungnahmen im o.g. Zeitraum abgegeben worden sein, wird höflich davon ausgegangen, dass Sie keine Anregungen zu dem o.g. Verfahren vorzubringen haben.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Burbach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Das Plangebiet liegt zwischen den Ortslagen Burbach, Lippe und Lützeln und wird im Norden und Westen durch die Bundesstraße B54, im Osten durch Wald und im Süden durch die Landesstraße L 911 begrenzt. Der Geltungsbereich geht aus dem nachstehenden Übersichtsplan hervor.
Burbach, den 13.09.2012
Der Bürgermeister
gez. Christoph Ewers
