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04.10.2023

4. Runde der Lärmaktionsplanung in der Gemeinde Burbach

Erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung startet

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. In Burbach betroffen sind die Hauptverkehrsstraßen A 45, B 54 sowie L 531 (von Würgendorf-Wasserscheide bis Wahlbach).

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW erstellte aktuelle Lärmkartierung (www.umgebungslaerm.nrw.de/).

Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung läuft vom 04.10.2023 bis zum 04.11.2023.

Wie geht es?

Die Gemeinde Burbach bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung über zwei Wege:

  1. Online über das Portal „Beteiligung.NRW“ unter folgendem Link: https://beteiligung.nrw.de oder
  2. für diejenigen, die sich nicht online beteiligen möchten, besteht im Rathaus, Zimmer 210, die Möglichkeit der Einsichtnahme und der Beteiligung bei der kommunalen Umweltbeauftragten Elisabeth Fley. (Bitte hierzu einen Termin unter Tel. 02736 - 45 82 oder e.fley@burbach-siegerland.de vereinbaren.)


Kontakt

Gemeinde Burbach »
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Eicher Weg 13
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Telefon: 02736 45-22
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