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17.09.2014

Bekanntmachung

über den Beschluss des Rates der Gemeinde Burbach über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters und die Wahl der Vertretung der Gemeinde Burbach am 25.05.2014

Der Rat der Gemeinde Burbach hat in seiner Sitzung am 09.09.2014 gemäß § 40 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen die Wahl des Bürgermeisters und die Wahl der Vertretung der Gemeinde Burbach für gültig erklärt.

Dieser Ratsbeschluss wird hiermit gemäß § 65 der Kommunalwahlordnung für das Land Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.

Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann binnen einen Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden.

Burbach, den 10.09.2014
Der Bürgermeister
als Wahlleiter
I.V.

Thomas Leyener, allgem. Vertreter

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