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18.06.2014

Bekanntmachung

über die Feststellung eines Nachfolgers für ein Ratsmitglied

Herr Klaus Wittenberg, Zum Großen Stein 10a, 57299 Burbach, SPD, hat sein bei der Kommunalwahl am 25.05.2014 erlangtes Mandat mit Schreiben, eingegangen am 10.06.2014, niedergelegt.

Gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes wird festgestellt und hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass

Herr Volker Gerstner, Kleine Str. 18, 57299 Burbach

Nachfolger des ausgeschiedenen Ratsmitgliedes ist.

Gemäß § 39 Kommunalwahlgesetz können gegen die Gültigkeit dieser Entscheidung

  1. jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes, 
  2. die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
  3. die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe a - c Kommunalwahlgesetz für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter der Gemeinde Burbach, Eicher Weg 13, 57299 Burbach, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen diese Entscheidung läuft vom Tage der Bekanntmachung ab.

Burbach, den 18.06.2014
Der Bürgermeister

Christoph Ewers

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