Bekanntmachung
des Gesamtabschlusses der Gemeinde Burbach zum 31.12.2012
Die Feststellung des Gesamtabschlusses der Gemeinde Burbach zum 31.12.2012 und der Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ohrndorf Revision GmbH vom 29.11.2013, die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtkapitalflussrechnung, die Gesamtbilanz und der Beteiligungsbericht zum 31.12.2012 werden nach § 116 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 2 Satz 2 und nach § 117 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW im Amtsblatt der Gemeinde Burbach öffentlich bekannt gemacht.
Der Ratsbeschluss vom 11.02.2014 lautet:
Der Rat der Gemeinde Burbach beschließt die Feststellung des Gesamtabschlusses der Gemeinde Burbach zum 31.12.2012. Die Endzahlen der Bilanz belaufen sich auf 170.359.201,79 €. Der Jahresüberschuss von 20.349.490,15 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt. Gleichzeitig beschließt der Rat die Entlastung des Bürgermeisters.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ohrndorf Revision GmbH erteilte folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Gesamtabschluss – bestehend aus Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz sowie Gesamtanhang - und den Gesamtlagebericht der Gemeinde Burbach für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Aufstellung von Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein- Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Gesamtabschlussprüfung nach § 116 Abs. 6 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt:
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Der Gesamtabschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bis zur Feststellung des folgenden Gesamtabschlusses zum 31.12.2013 wird dieser Gesamtabschluss zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Die Einsichtnahme ist im Rathaus der Gemeinde Burbach, Eicher Weg 13, 57299 Burbach (Zimmer 019), während der Dienstzeiten möglich.
Burbach, den 12. Februar 2013
Der Bürgermeister
gezeichnet Christoph Ewers
