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10.02.2014

Getrennte Veranlagung durch Gemeinde und Gemeindewerke Burbach

Bescheide übersichtlicher und bürgerfreundlicher

Übersichtlicher gestaltet und teilweise im neuen Layout sind in diesem Jahr die Bescheide über die kommunalen Abgaben. Der Grundbesitzabgabenbescheid, der von der Gemeinde Burbach ausgestellt wird, enthält erstmalig in diesem Jahr nur noch die Beträge für Grundsteuer A, Grundsteuer B, Müllabfuhr und Hundesteuer. Damit ist der neue Bescheid übersichtlicher wie bisher, denn der Ausweis der Abrechnung der Kanal- und Wassergebühren aus dem Vorjahr und die Vorauszahlung für das laufende Abrechnungsjahr fallen auf dem Grundbesitzabgabenbescheid weg. Auch alle Anlagen zum Grundbesitzabgabenbescheid und zur Verbrauchsabrechnung entfallen.

Neu ist, dass die Gemeindewerke der Gemeinde Burbach erstmals einen eigenen Gebührenbescheid für die Erhebung des Wassergeldes sowie der Kanalbenutzungs-, Niederschlagswasser-, Einleitungs- und Grundgebühren erstellen. Auf den ersten beiden Seiten ist eine Übersicht der Verbrauchsabrechnung aller Gebührenarten mit Kassenzeichen, Fälligkeiten und dem jeweils fälligen Betrag ausgewiesen. Die dritte Seite enthält die detaillierte Abrechnung des angefallenen Wasserverbrauchs, auf der Seite vier ist die gleiche Übersicht für das eingeleitete Abwasser dargestellt.

Ein Muster des Bescheides der Gemeindewerke Burbach können Sie hier ansehen.

Die Fälligkeiten bleiben bei beiden Bescheiden unverändert und werden bei erteilter Einzugsermächtigung bzw. umgedeuteten SEPA-Mandat automatisch jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November vom Konto abgebucht. Ansonsten müssen die Beträge zur ausgewiesenen Fälligkeit überwiesen werden.

Ebenfalls ändert sich nichts an den bisher festgesetzten und vom Gemeinderat beschlossenen Steuersätzen und Gebührenhöhen.

Gerne steht für Rückfragen Christian Schmidt, Fachbereich Finanzen, telefonisch unter 02736 45-24, E-Mail c.schmidt@burbach-siegerland.de, zur Verfügung.

 

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