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31.10.2013

Elternunterhalt –

wenn die Kinder zur Kasse gebeten werden

Früher war es selbstverständlich, dass die Töchter die Eltern oder die Schwiegerel-tern im Pflegefall zu Hause versorgten. Neben Haushalt, Kinder und eigener Berufstätigkeit heute eine kaum noch zu bewältigende Aufgabe für die Frauen. Die physische und psychische Belastung kann die Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig machen.

Viele bewegt dann die Frage, wie die Kosten eines stationären Aufenthalts in einem Pflegeheim getragen werden können.

Die Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Neunkirchen Silke Strunk und der Gemeinde Burbach Kerstin Stahl haben dazu am Donnerstag, den 14. Nov. 2013, 17:00 Uhr, in den Werbesaal der Sparkasse Neunkirchen die Juristin Ingeborg Heinze eingeladen.

In dem Vortrag werden unter Berücksichtigung von staatlichen Leistungen aus der Pflegeversicherung aufgezeigt, nach welchen Grundsätzen Kinder zu diesen Unterhaltskosten herangezogen werden können, wenn das eigene Einkommen und Vermögen zur Deckung der Heimkosten nicht ausreicht. Dies wird an Hand von vielen Beispielen erläutert.

Auch wird dargestellt, welche Möglichkeiten es durch eine rechtzeitige Vorsorge gibt.

Der Vortrag ist kostenlos und wird von dem Vortragsdienst der Sparkassen „Geld und Haushalt“ unterstützt.

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