Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Informationsveranstaltung am 24. Oktober im Burbacher Bürgerhaus
Für die meisten ist es die ideale Vorstellung. Das Leben im Alter genießen und Neues entdecken, wofür sonst die Zeit gefehlt hat. Doch das Schicksal kann es auch anders meinen. Dann ist Vorsorge wichtig, um festzulegen, wer wann welche Entscheidungen treffen kann und darf. Die Senioren-Service-Stelle der Gemeinde Burbach bietet in Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein und dem Kreisklinikum Siegen im Rahmen einer Informationsveranstaltung an, sich mit den Fragen rund um Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auseinanderzusetzen.
Nicht nur im Alter ist eine Vorsorgevollmacht wichtig, weiß Christine Sahm, die Seniorenbeauftragte der Gemeinde: „Weder Kinder, noch Eltern oder Ehepartner können sich gegenseitig automatisch vertreten. Jeder Volljährige muss deshalb für den Ernstfall selbst vorsorgen. Mit einer Vorsorgevollmacht lassen sich alle wichtigen Dinge regeln.“
Denn, so Sahm weiter, die Vorsorgevollmacht ist für den Ernstfall gedacht, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, zu entscheiden. Als Referentin ist Sybille Schneider von der Betreuungsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein eingeladen. Sie gibt einen Überblick zur Vorsorgevollmacht und erläutert, was wichtig bei der Erstellung ist und wie solch eine Erklärung wirkt. Daran knüpft der Vortrag von Dr. Ulrich Feltkamp, Oberarzt am Kreisklinikum Siegen an. Er referiert zur Patientenverfügung. In dieser Willenserklärung wird unter anderem festgelegt, ob und wie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden soll.
Im Anschluss an die Vorträge besteht genügend Zeit, um bestehende Fragen zu erörtern. Beginn ist am 24. Oktober um 17.00 Uhr. Zur besseren Vorbereitung wird um Voranmeldung bei der Senioren-Service-Stelle, Christine Sahm, 02736 45-56, E-Mail c.sahm@burbach-siegerland.de gebeten.
