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06.06.2013

Erhebung von Straßenbaubeiträgen

nach der Satzung nach § 8 Kommunalabgabengesetz

Zahlreiche innerörtliche Straßen in den Ortsteilen weisen Mängel an der Fahrbahn und den Gehwegen auf. Solche Straßen hat die Gemeinde im Rahmen ihrer eigenen finanziellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren auszubauen. Aus wirtschaftlichen Gründen bietet sich in den meisten Fällen der Ausbau mit der gleichzeitigen Erneuerung der Kanal- und Wasserleitungen an. Dadurch erreichte Ersparnisse senken die Beitragsbelastung der Grundstückseigentümer.

Für die Grundstückseigentümer ist es wichtig zu wissen, wann die Straße, die das eigene Grundstück erschließt, ausgebaut wird. So können sich die Betroffenen rechtzeitig auf den zu erwartenden Beitragsbescheid einstellen.

Das geltende Recht (Kommunalabgabengesetz NRW, Satzung nach § 8 Kommunalabgabengesetz) verlangt die Erhebung von Straßenbaubeiträgen zur Mitfinanzierung von Straßenbaumaßnahmen. Beiträge sind stets zu erheben, wenn eine Straße baulich verbessert (stärkerer Fahrbahnbelag, verstärkter Unterbau, Verbesserung der Straßenentwässerung und der Straßenbeleuchtung) wird oder die Nutzungsdauer der Straße (ca. 25 – 30 Jahre) abgelaufen ist. Für die Beitragserhebung ist ausschlaggebend, dass eine von den beiden Voraussetzungen gegeben ist.

Bei einer Anliegerstraße bringen die Grundstückseigentümer 65 v.H. der beitragspflichtigen Kosten für die Fahrbahn und 65 v.H. der Kosten für den Gehweg auf. Die Beitragssätze bei Haupterschließungsstraßen und bei Hauptverkehrsstraßen liegen bei 45 v.H. bzw. 25 v.H für die Fahrbahn und jeweils 65 v.H. für die Gehwege. Den verbleibenden Kostenanteil tragen die Gemeinde und damit alle Bürgerinnen und Bürger in Burbach.
Hintergrund dieser Regelung ist eine möglichst gerechte Aufteilung der Kosten auf die Allgemeinheit einerseits und die unmittelbaren Anlieger als Hauptnutzer andererseits.
Bei der erstmaligen Erschließung von Baugrundstücken werden Erschließungsbeiträge aufgrund des Baugesetzbuches und der Satzung der Gemeinde erhoben. Der Anteil der Grundstückseigentümer beträgt 90 v.H. der beitragsfähigen Kosten.

Über den geplanten Ausbau einer Straße informiert die Gemeindeverwaltung die Grundstückseigentümer in einer Versammlung. Über die konkret zu erwartenden Beiträge erhalten die Grundstückseigentümer eine schriftliche Mitteilung nach Ausschreibung der Baumaßnahme. Erst dann sind die voraussichtlich zu erwartenden beitragspflichtigen Kosten bekannt.

Damit sich die Grundstückseigentümer aber noch früher auf künftig zu zahlende Straßenbaubeiträge einstellen können, wollen wir über in den nächsten Jahren anstehende Baumaßnahmen jetzt informieren.

Die folgende Maßnahmenliste steht unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Mittel in den Haushalten der kommenden Jahre tatsächlich bereitgestellt werden können. Prioritäten können sich auch ändern, wenn Ver- und Entsorgungsleitungen kurzfristig ausgewechselt werden müssen und deshalb aus wirtschaftlichen Gründen gleichzeitig der Straßenbau vorzunehmen ist. Aus diesem Grund können Baumaßnahmen ausgeführt werden, obwohl eine Information an die Grundstückseigentümer über diese Liste nicht gegeben worden ist. Ebenso können auch Baumaßnahmen nochmals zurückgestellt werden.
Endgültig stehen die jeweils auszuführenden Maßnahmen erst mit der Aufstellung des Haushaltes in den jeweiligen Jahren fest.

In nachfolgenden Jahren stehen folgende Maßnahmen an:

Burbach
Dürerstraße, Mozartstraße, Rubensstraße, Staudig, Wagnerstraße, Steinhardtstraße ab Dürer-straße bis Stormstraße

Gilsbach
Würgendorfer Straße

Holzhausen
Blau-Kreuz-Heim-Straße, Dengelsrain, Hoorwasen, Siegenweg, Zehnstück, Zum Großen Stein

Lippe
Daadener Straße

Lützeln
Tannenstraße, Talstraße, Waldweg

Niederdresselndorf
Blumenweg, Hirzgabel, Hügelstraße

Oberdresselndorf
Am Mühlengraben, Forstweg

Wahlbach
Diesterwegstraße, Stöckerstraße

Würgendorf
Erlenweiher, Dorfstraße/Alfred-Nobel-Straße, Rundweg, Heimhofstraße, Hohlweg, Wiesacker, Zum Alten Hof/In der Enke

Die in 2014 auszuführenden Maßnahmen sind erst bei der Verabschiedung der Haushaltssat-zung 2014 im Dezember dieses Jahres bekannt.

Angaben zu konkreten Beitragsbelastungen sind erst möglich, wenn der Ausbau unmittelbar bevorsteht und die Bauleistungen öffentlich ausgeschrieben wurden. Dann infor-miert die Verwaltung –wie bisher- über technische Fragen der Bauausführung und über die zu erwartenden Straßenbaubeiträge.

Mit diesen Informationen wollen wir allen Betroffenen eine Hilfe bei den persönlichen finanziellen Planungen geben und kommen damit einem Wunsch vieler Grundstückseigentümer nach. Wir bitten aber auch um Verständnis, wenn noch keine präziseren Aussagen möglich sind.

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