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02.05.2013

Bekanntmachung der Feststellung

des Jahresabschlusses des Gemeindewerkes Burbach für das Wirtschaftsjahr 2011

Die Feststellung des Jahresabschlusses des Gemeindewerkes Burbach für das Wirtschaftsjahr 2011 und der Abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, Herne, vom 18.04.2013 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung werden nach § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 (GV NW S. 644, zuletzt geändert durch Verordnung vom 13.08.2012 (GV NRW S. 296) i. V. mit § 3 Abs. 5 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 09.03.1981 (GV NW S. 147) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.08.2012 (GV NW S. 296) im Amtsblatt der Gemeinde Burbach öffentlich bekannt gemacht.

Der Ratsbeschluss vom 12.03.2013 lautet:

a) Betriebszweig Wasserversorgung

Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht gemäß § 26 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung fest und erkennt den Jahresabschluss des Gemeindewerkes Burbach, Betriebszweig Wasserversorgung, zum 31.12.2011 als richtig an. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit Erträgen von 1.809.438,70 € und Aufwendungen von 1.897.557,55 € ab. Die Endzahlen der Bilanz belaufen sich auf 12.449.248,05 €. Gleichzeitig wird beschlossen, den entstandenen Verlust von 88.118,85 € auf die Rechnung des Jahres 2012 vorzutragen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen

b) Betriebszweig Abwasserbeseitigung

Der Rat stellt den Jahresbeschluss und den Lagebericht gemäß § 26 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung fest und erkennt den Jahresabschluss des Gemeindewerkes Burbach, Betriebszweig Abwasserbeseitigung, als richtig an. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit Erträgen von 3.971.857,64 € und Aufwendungen von 3.486.886,14 € ab. Die Endzahlen der Schlussbilanz zum 31.12.2011 belaufen sich auf 36.713.520,95 €. Der Gewinn von 484.971,50 € wird auf die Jahresrechnung 2012 vorgetragen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Gemeindewerke Burbach. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2011 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ohrndorf Revision GmbH, Siegen, bedient.

Diese hat mit Datum vom 06.12.2012 die nachfolgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerke erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Gemeindewerkes der Gemeinde Burbach – Betriebszweig Abwasserbeseitigung – für das Geschäftsjahr 1. Januar bis zum 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht des Eigenbetriebes abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt:

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ohrndorf Revision GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 18.04.2013
GPA NRW
Im Auftrag

Manuela Gebendorfer

Der Jahresabschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses ist die Einsichtnahme im Rathaus Burbach, Eicher Weg 13, 57299 Burbach (Zimmer 019) möglich.

Burbach, den 24.04.2013
Gemeinde Burbach

Christoph Ewers, Bürgermeister

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