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10.01.2013

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Burbach

Bebauungsplan Nr. 48 „Interkommunales Gewerbegebiet Rübgarten II – Burbach/Neunkirchen“, Gemarkung Burbach, Gemeinde Burbach hier: Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange (1. öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)

I. Anlass und Ziel der Planung

Ziel der Planung ist es, durch dieses Verfahren Planungsrecht und damit die notwendigen Voraussetzungen für die Realisierung des geplanten „Interkommunalen Gewerbegebietes Rübgarten II – Burbach/Neunkirchen“ zu schaffen.

II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Rat der Gemeinde Burbach hat in seiner Sitzung am 13.12.2011 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Interkommunales Gewerbegebiet Rübgarten II – Burbach/Neunkirchen“, Gemarkung Burbach, Gemeinde Burbach gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)) gefasst sowie den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Über die bei dieser Beteiligung geäußerten Anregungen ist im Sinne des Protokolls zur Vorlage der Sitzung des Rates vom 11.12.2012 entschieden worden. In gleicher Sitzung erfolgte der Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (1. öffentliche Auslegung). Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Der Umweltbericht ist Bestandteil des Bauleitplanverfahrens.

III. Öffentliche Auslegung

Der Planentwurf, die Begründung, der Umweltbericht und die umweltbezogenen Stellungnahmen sowie weitere verfahrensrelevante Unterlagen liegen in der Zeit

vom 28.01.2013 bis einschließlich 01.03.2013

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Gemeinde Burbach, Rathaus, Eicher Weg 13, Fachbereich 3 Bauen, Planen, Umwelt, Zimmer 224 während der Dienststunden und zwar

          

 

montags und dienstags   von  08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
  und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
mittwochs   von 07.30 Uhr bis 13.30 Uhr
donnerstags   von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
  und von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
freitags   von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Folgende Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen sind im Verfahren bereits vorgebracht worden: Einzuhaltende Abstände zu vorhandenen Gewässern im Plangebiet, Genehmigungspflichten im Hinblick auf das einzuhaltende Wasserrecht, Bedenken hinsichtlich der ordnungsgemäßen Erfassung der Biotoptypen, (Vogel-)Arten (insbesondere Haselhuhn, Schwarzstorch, Fledermäuse, Amphibien) und der (noch) fehlenden bzw. unvollständigen Aussagen im Umweltbericht zur Artenschutzprüfung, FFH- und Vogelschutz-Verträglichkeit, naturschutzrechtlichem Eingriff und Ausgleich; missverständliche Formulierungen im Bereich Immissionsschutz; Bedenken hinsichtlich der Erweiterung des Plangebietes im Hinblick auf die Positionierung des Regenrückhaltebeckens, Bedenken im Hinblick auf den Waldverlust bzw. die Forderung nach entsprechendem adäquaten naturschutzrechtlichem Waldausgleich; Bedenken im Hinblick auf die Beeinträchtigung des Ortsteiles Lützeln durch zunehmenden Schwerlastverkehr. Alle Details sind den ausliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu entnehmen.

Während der o.g. Zeit kann jedermann den Planentwurf, die Begründung, den Umweltbericht und die umweltbezogenen Stellungnahmen sowie weitere verfahrensrelevante Unterlagen einsehen, über ihren Inhalt Auskunft erlangen und schriftliche Stellungnahmen vorbringen oder zur Niederschrift bringen, über die in einer späteren Sitzung des Rates der Gemeinde Burbach beraten und beschlossen wird. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Sollten keine Stellungnahmen im o.g. Zeitraum abgegeben worden sein, wird höflich davon ausgegangen, dass Sie keine Anregungen zu dem o.g. Verfahren vorzubringen haben.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Burbach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Das Plangebiet des baulich genutzten Bereiches liegt zwischen den Ortslagen Burbach, Lippe und Lützeln und wird im Norden und Westen durch die Bundesstraße B54, im Osten durch Wald und im Süden durch die Landesstraße L 911 begrenzt. Ein Teil der für das Gewerbegebiet notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt in der Gemarkung Oberdresselndorf, an der südöstlichen Gemeindegebietsgrenze zu Stadt Haiger.

Die Geltungsbereiche gehen aus den nachstehenden Übersichtsplänen hervor.

BP48 Übersicht Ausgleich DGK5 08.01.2013

BP48 Übersichtsplan DGK5 10.12

Burbach, den 09.01.2013
Der Bürgermeister
gez. Christoph Ewers

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