Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Eine Krankheit oder ein Unfall können jeden in eine Situation bringen, in der er außerstande ist, für sich selbst zu entscheiden, Wünsche zu äußern und selbstbestimmt zu handeln. Auch wenn Angehörige und andere Vertrauenspersonen um die Wünsche des jeweils anderen wissen, können sie nicht rechtsverbindlich entscheiden und tätig werden. Dafür benötigen sie eine Vollmacht bzw. Vorsorgevollmacht.
Sybille Schneider-Spies von der Betreuungsbehörde im Kreis Siegen-Wittgenstein informiert rund um das Thema „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ und steht anschließend im Gespräch für Fragen zur Verfügung.
Der Vortrag findet am Mittwoch, dem 07.11.2012 um 15.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Lützeln, Oranienstraße 31 statt. Organisiert wird diese Veranstaltung von der Seniorenrunde des Heimatvereins Lützeln. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung gebeten bei der Senioren-Service-Stelle Burbach, Telefon: 02736-4556, E-Mail: c.sahm@burbach-siegerland.de
