Zensus 2011
Als Interviewer/-in führen Sie die Befragung vor Ort durch und helfen den Befragten beim Ausfüllen des Fragebogens. Gefragt wird u. a. nach dem Bildungsstand und der Erwerbstätigkeit der Bevölkerung. Für die Beantwortung der Fragen besteht nach § 18 Zensusgesetz 2011 Auskunftspflicht. Lediglich die Beantwortung der Frage nach dem Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung ist freiwillig.
Den genauen Fragenkatalog und weitere Infos finden Sie auch unter www.zensus2011.de
Der Befragungszeitraum beginnt mit dem Zensusstichtag 09.05.2011 und geht bis ca. Mitte Juli 2011.
Die Aufwandsentschädigung liegt bei 2,50 EUR pro Selbstauskunft bzw. 7,50 EUR je durchgeführtem Interview. Des Weiteren wird ein pauschaler Fahrtkostenzuschuss und eine Aufwandsentschädigung für die vorher stattfindende Schulung gezahlt.
Für weitere Infos steht Ihnen Herr Winkel unter der 02736/45-10 oder per e-mail r_winkel@burbach-siegerland.de gerne zur Verfügung.
