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07.02.2011

Bautätigkeit in Burbach leicht gestiegen

Die Gesamtzahl der Bauanträge, die im vergangenen Jahr der Gemeinde Burbach zur Stellungnahme vorgelegt wurden, ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen.

Im Jahr 2009 wurden der Gemeinde 132 Anträge vorgelegt, 2010 waren es 140. Damit ist ein leichtes Plus zu verzeichnen. Davon wurde auch der private Wohnhausbau berührt. So stieg im Vergleich zu 2009 die Zahl von 15 auf 21 Anträgen an. Darunter fallen auch Anträge auf die Errichtung von Wohnanlagen, die in zwei Fällen vorgelegt wurden.

Für Bürgermeister Christoph Ewers ist es ein gutes Zeichen, dass die Anträge wieder zunehmen. „Die Wirtschaftskrise hat in der Vergangenheit sicherlich bei dem einen oder anderen für einen Aufschub der Investition in das Jahr 2010 gesorgt. Die Zunahme der Bautätigkeit ist ein kleines Indiz dafür, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise ein Stück weit überwunden ist. Zusätzlich trägt auch unser Förderprogramm dazu bei, eine Entscheidung für einen Neu- oder Umbau zu treffen.“

Im Jahr 2010 wurden weiterhin 32 (2009: 24) Anträge für den Bau von Carports und Garagen eingereicht. Im gewerblichen Bereich konnten 18 Anträge verzeichnet werden, darunter ein Bauantrag für ein Blockheizkraftwerk. Diese Zahl blieb somit konstant zum Vorjahr. Für An-, Um- und Ausbau für Wohnzwecke wurden 21 Anträge gestellt. Hierunter fallen Vorhaben wie zum Beispiel Wintergärten, Balkone oder Dachgeschossausbauten.
Die übrigen 48 Anträge (2009: 42) bezogen sich auf Nutzungsänderungen, Werbeanlagen, Lagerplätze, Abbrüche, Überdachungen, Hochbehälter, Parkplätze und weiteres.

Zum Hintergrund: Bauanträge im Baugenehmigungsverfahren sowie Bauanzeigen für Garagen, Carports und teilweise auch Nutzungsänderungen werden beim Kreis Siegen-Wittgenstein eingereicht und von dort zur Stellungnahme an die Gemeinde Burbach weitergeleitet. Im so genannten Freistellungsverfahren, dass jedoch nur im Bereich von Bebauungsplänen zum Zuge kommt, werden die Anträge direkt der Gemeinde zugeleitet. Die Gemeinde stellt die Bauherren dann von einer Baugenehmigung frei, wenn die beabsichtigten Planungen mit den Festsetzungen im Bebauungsplan übereinstimmen.

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