Tierische Hinterlassenschaften sorgen für Unmut
Der Spaziergang wird vielfach getrübt durch den Blick nach unten auf den Weg, um den Hinterlassenschaften der vierbeinigen Freunde auszuweichen. Die Erholung im Freien wird dann sprichwörtlich zum „Spießrutenlauf“. Und wenn dann doch das Hundegold an den Schuhsohlen klebt, ist die blanke Wut auf die Vierbeiner und deren Halter den Betroffenen anzusehen.
Deshalb weist die Gemeinde Burbach nochmals ausdrücklich auf die Regelungen in der ordnungsbehördlichen Verordnung hin. Hier heißt es deutlich: Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere, insbesondere Hunde, mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Im Klartext: Gehwege und öffentliche Anlagen dürfen nicht durch Hundekot verunreinigt werden und jedes Geschäft ist sofort zu beseitigen. Im Falle einer Anzeige ist mit empfindlichen Geldbußen zu rechnen.
Dabei ist es einfach, den "Hundeschiet" wegzumachen: Fachgeschäfte bieten neben Hundefutter und Hundepflegeartikeln auch Einwegbeutel zu sehr geringem Preis an. Der Hundehalter kann die Tüten beim Gassigang mitnehmen, die Hinterlassenschaft damit aufnehmen und im nächsten Abfalleimer beseitigen. Zusätzlich hat das Ordnungsamt an vielen Stellen im Gemeindegebiet Tütenspender und Abfalleimer aufgestellt, die genutzt werden können. Wer mit seinem Vierbeiner ins Ausland reist, weiß, dass er dort für die Entsorgung der Exkremente sorgen muss, weil dort noch empfindlichere Strafen drohen.
Wem Hundekot stinkt: Bitte Halter ansprechen und auf Beseitigungspflicht hinweisen. In hartnäckigen Fällen das Ordnungsamt der Gemeinde Burbach, Telefon 02736/45-54, informieren.
