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09.12.2010

Keine Lohnsteuerkarten mehr ab 2011
Ende der Zuständigkeit der Meldebehörden im Lohnsteuerbereich

Ab dem Kalenderjahr 2011 werden keine Lohnsteuerkarten mehr versandt. Darauf weist das Bürgerbüro der Gemeinde Burbach hin. Ersetzt werden die bisherigen Lohnsteuerkarten durch eine elektronische Software. Dadurch findet ein direkter Datenaustausch zwischen dem Arbeitgeber und dem Finanzamt statt. Die Kommunen sind ab dem 01. Januar 2011 daher nicht mehr für die Ausstellung und die Korrektur von Lohnsteuerkarten zuständig.
Bis zur endgültigen Einführung des elektronischen Verfahrens ab dem Jahr 2012 behält die Lohnsteuerkarte 2010 weiterhin ihre Gültigkeit. Daher ist die Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 unbedingt zu verwahren. Bereits enthaltene Eintragungen auf dieser Karte wie zum Beispiel die Steuerklasse oder Freibeträge werden ohne weiteren Antrag für das Kalenderjahr 2011 zugrunde gelegt.

Stehen im Laufe des Kalenderjahres 2011 jedoch Änderungen zum Beispiel durch einen Eintrag von Freibeträgen oder einen Steuerklassenwechsel besteht die Verpflichtung, die Lohnsteuerkarte 2010 dem Finanzamt Siegen zur Änderung vorzulegen. Ein wichtiger Hinweis: Verringert sich ein für das Jahr 2010 eingetragener Freibetrag (z.B. geringere Fahrtkosten oder Verringerung eines Verlustes) kann dies ohne eine Korrektur zu erheblichen Nachzahlungen im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung führen.

Daher bittet die Gemeinde Burbach ihre Bürger, die Neuregelungen zu beachten. Änderungen auf der Lohnsteuerkarte können ab 2011 nicht mehr im Bürgerbüro der Gemeinde Burbach beantragt werden. Wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Siegen, Weidenauer Str. 207, 57076 Siegen. Wird für das Kalenderjahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das Finanzamt Siegen stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.elster.de oder telefonisch beim Finanzamt Siegen, Tel: 0271/4890-0.

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