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01.10.2010

Dichtigkeitsprüfung für Kanalhausanschlüsse

Durch die Novellierung des Landeswassergesetzes (LWG), insbesondere durch den neuen § 61 a LWG, ergeben sich für private Hausbesitzer neue Vorschriften für die Abwasseranlagen. Nach den gesetzlichen Vorschriften sind private Abwasseranlagen so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können. Abwasserleitungen müssen geschlossen, dicht und soweit erforderlich zum Reinigen eingerichtet sein.

Für Hausbesitzer ist dazu Folgendes zu beachten: Ein Sachkundiger muss eine Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2015 an den Schmutzwasser führenden Leitungen und Schächten durchführen. Sofern sich das private Leitungsnetz z. B. durch Umbauarbeiten, um mehr als 50 % erweitert, muss die Prüfung unmittelbar erfolgen.

Die in NRW zugelassenen Sachkundigen können unter dem Link www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/ abgerufen oder bei den Gemeindewerken Burbach erfragt werden.

Als Ansprechpartner zum Thema stehen Ihnen Herr Andreas Reitz, Tel.: 02736/45-65 oder Herr Meik Pistor, Tel.: 02736/45-66 bei den Gemeindewerken Burbach zur Verfügung. Darüber hinaus sind Informationen im Internet unter www.burbach-siegerland.de in der Rubrik Bürgerservice Wasser und Abwasser abrufbar.

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