Hilfsnavigation
Volltextsuche
Mediathek
YekoPhotoStudio  
© YekoPhotoStudio 
Mediathek
Seiteninhalt
23.09.2010

Neuer Personalausweis ab 01. 11. 2010

Ab dem 01. November 2010 wird der neue elektronische Personalausweis eingeführt. Mit diesem innovativen Ausweisdokument setzt Deutschland weltweit neue Maßstäbe.

Was ist neu?

Zunächst einmal wird der neue Personalausweis die Größe einer Scheckkarte haben und somit leicht in jeder Geldbörse Platz finden.

Insbesondere erhält der Personalausweis folgende neue Funktionen:

  1. Biometrietauglichkeit (digitales Lichtbild und (auf Wunsch) zwei Fingerabdrücke
  2. Online-Ausweisfunktion (Internet- und Automatenfähigkeit)
  3. Elektronische Signaturmöglichkeit

Wie beim elektronischen Reisepass gelten auch für den neuen Personalausweis biometrische Anforderungen, also ein entsprechendes Lichtbild und evtl. zwei Fingerabdrücke. Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist freiwillig. Hiermit wird der Schutz des Ausweises vor Missbrauch durch Unberechtigte wesentlich erhöht. Die biometrischen Daten dürfen nur von Polizeivollzugsbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen und Pass-, Personalausweis- und Meldebehörden ausgelesen werden. Diese Daten sind daher im Ausweis besonders geschützt.

Gravierender jedoch ist, dass der Personalausweis eine Online-Ausweisfunktion erhält und für die elektronische Signatur genutzt werden kann. Damit ist der Personalausweis nicht mehr allein ein herkömmlicher Sichtausweis sondern Sie können sich mit dem Personalausweis nun auch im Internet und an Automaten sicher und eindeutig ausweisen. Der Personalausweis ist hierfür mit einem Computerchip ausgestattet. Dieser Chip enthält all die Daten, die auch auf dem Personalausweis aufgedruckt sind (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Lichtbild usw.) Das Lichtbild kann allerdings nur von den oben genannten Behörden eingesehen werden.

Der Personalausweis kann für den Online-Versandhandel, für Bankgeschäfte, für soziale Netzwerke, aber auch für Behördengänge genutzt werden. Jedoch nicht jeder Anbieter kann einfach ihre Daten auslesen. Jeder Online-Anbieter, der für seine Dienstleistung den neuen Personalausweis nutzen möchte, benötigt vorher ein staatliches Berechtigungszertifikat. Dieses wird vom Bundesverwaltungsamt vergeben. Hier wird genau festgelegt, welche Daten von dem Anbieter eingelesen werden dürfen. Damit ist die Internetnutzung mit dem neuen Personalausweis wesentlich sicherer, da die Online-Funktion im Ausweis genau prüft, ob der Online-Anbieter tatsächlich derjenige ist, für den er sich ausgibt und welche Daten er einlesen kann. Letztendlich entscheiden aber Sie als Ausweisinhaber, welche Daten sie freigeben. Dies bestätigen sie durch Eingabe einer 6-stelligen Pin und eines Benutzernamens. Um Ihren Personalausweis für das Internet nutzen zu können, benötigen Sie ein Lesegerät und eine spezielle Software. Das Kartenlesegerät erhalten Sie im Handel. Ob ein Lesegerät für den neuen Personalausweis geeignet ist, erkennen Sie am aufgedruckten Personalausweislogo. Das Logo besteht aus zwei Halbkreisen, die das gegenseitige Ausweisen zwischen Nutzer und Anbieter im Internet symbolisieren soll. Es befindet sich auch auf der Rückseite des neuen Personalausweises. Die Treiber-Software ist ab November 2010 im Internet über www.personalausweisportal.de/software erhältlich. Die Online-Funktion ermöglicht auch die Nutzung von Automaten wie Fahrkarten- oder Zigarettenautomaten.

Standardmäßig wird der neue Personalausweis für alle Personen ab dem 16. Lebensjahr mit eingeschalteter Online-Funktion geliefert. Bei der Aushändigung können Sie sich entscheiden, ob diese Funktion ein- oder ausgeschaltet werden soll. Während der gesamten Gültigkeitsdauer ist jederzeit das Ein- oder Ausschalten dieser Online-Funktion möglich. Daher verwahren sie gut ihre PIN-Briefe. Haben Sie Ihre PIN vergessen, kein Problem. Diese können sie entweder selbst mit ihrer PUK-Nummer wieder frei schalten oder im Bürgerbüro frei schalten lassen.

Die dritte neue Funktion ist die Unterschriftsfunktion mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Diese wirkt wie eine persönliche Unterschrift. Mit ihr können Sie einfach und bequem online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnen, die nur per Schriftform rechtsverbindlich sind. Sie erhalten Ihr Signaturzertifikat bei einem zugelassenen Signaturanbieter. Je nach Anbieter fallen unterschiedliche Kosten an. Eine Liste dieser Anbieter finden Sie im Internet auf der Seite der Bundesnetzagentur www.nrca-ds.de unter dem Punkt „Akkreditierte ZDA“. Sie benötigen hierfür ein Komfortlesegerät mit einem PIN-Pad.

Die Gebühren für den neuen Personalausweis betragen für Personen ab 24 Jahren – 28,80 € und für Personen unter 24 Jahren – 22,80 €. Eine Gebührenbefreiung für die Erstbeantragung gibt es nicht mehr.

Die alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist nach dem 01.11.2010 jederzeit möglich.

Informationsbroschüren zum neuen Personalausweis liegen ab sofort im Bürgerbüro der Gemeinde Burbach aus. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite: www.personalausweisportal.de.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Er kommt am 1. November 2010, er hat das praktische Format einer Scheckkarte und er bietet Ihnen darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt: Der neue Personalausweis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für alle Fragen rund um den neuen Personalausweis zur Verfügung: Das Team vom Bürgerbüro der Gemeinde Burbach

nach obenSeite drucken