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26.09.2026
Öffentliche Bekanntmachung
Die Bezirksregierung Arnsberg als Flurbereinigungsbehörde hat die Änderung des Flurbereinigungsgebietes im Flurbereinigungsverfahren gemäß § 8 Abs. 1 FlurbG beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung mit den Einzelheiten des Beschlusses und den betroffenen Grundstücken finden Sie im nachstehenden Dokument.
