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26.09.2026

Öffentliche Bekanntmachung

Die Bezirksregierung Arnsberg als Flurbereinigungsbehörde hat die Änderung des Flurbereinigungsgebietes im Flurbereinigungsverfahren gemäß § 8 Abs. 1 FlurbG beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung mit den Einzelheiten des Beschlusses und den betroffenen Grundstücken finden Sie im nachstehenden Dokument.

147. Änderungsbeschluss_Ausschluss Kerngebiet - Öffentliche Bekanntmachung
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