Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Burbach
über die Auslegung der Eintragungslisten des Volksbegehrens
„Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!“
In der Zeit vom 02. Februar 2017 bis 07. Juni 2017
1. Auf Antrag hat die Landesregierung gemäß Artikel 68 Abs. 1 Satz 5 der Landesverfassung die amtliche Listenauslegung für ein Volksbegehren zugelassen, das auf folgenden Gegenstand der politischen Willensbildung gerichtet ist:
Der Landtag möge sich befassen mit dem „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!“
2. Die Zulassung der amtlichen Listenauslegung ist am 05. Januar 2017 vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen im Ministerialblatt Nr. 1 Seite 14 des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht worden. Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG) erfolgt die amtliche Listenauslegung in der Zeit vom 02. Februar 2017 bis 07. Juni 2017.
3. Die Eintragungslisten für das Volksbegehren liegen in dieser Zeit innerhalb der üblichen Öff-nungszeiten, donnerstags jeweils bis 18.00 Uhr sowie an folgenden Sonntagen jeweils von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus, Eicher Weg 13, Bürgerbüro, aus:
Sonntag, 19. Februar 2017
Sonntag, 26. März 2017
Sonntag, 30, April 2017
Sonntag, 28. Mai 2017
4. Eintragungsberechtigt ist, wer innerhalb der Auslegungsfrist wahlberechtigt zum Landtag Nordrhein-Westfalen ist bzw. wird, in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsbe-rechtigten) eingetragen ist und sein Stimmrecht nicht verloren hat.
Diese Bekanntmachung steht unter dem Vorbehalt, dass die amtliche Listenauslegung nur dann stattfinden kann, wenn die hierfür erforderlichen Eintragungslisten durch die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens innerhalb der gesetzlich vorgesehen Frist bis zum 1. Februar 2017 der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.
Burbach, 20.01.2017
Der Bürgermeister
Christoph Ewers
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