Öffentliche Auslegung der Naturdenkmalverordnung
Überarbeiteter Verordnungsentwurf liegt ab dem 9. Februar öffentlich aus
kreis Siegen-Wittgenstein. Der Kreis Siegen-Wittgenstein schützt seit dem Jahr 2001 bedeutsame Naturdenkmale wie Bäume, Felsen und andere geschützte Landschaftsbestandteile seiner elf Städte und Gemeinden. Grundlage hierfür ist die ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutze von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen (ND-VO-I) vom 10.12.2001, zuletzt geändert durch die 2. ordnungsbehördliche Verordnung vom 30.03.2010.
Nachdem bereits im Jahr 2023 ein veränderter Entwurf der Verordnung öffentlich ausgelegt wurde, hat der Kreistag in seiner Sitzung am 12.12.2025 einen erneut überarbeiteten Entwurf beschlossen. Dieser wird nun vom 09.02.2026 bis zum 13.03.2026 erneut öffentlich ausgelegt.
Das Plangebiet der Verordnung erstreckt sich auf Schutzobjekte und Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie des Geltungsbereiches der Bebauungspläne der elf Städte und Gemeinden des Kreises.
Der überarbeitete Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung kann von interessierten Bürgerinnen und Bürgern wie folgt eingesehen werden:
- Vom 09.02.2026 bis einschließlich 13.03.2026 während der Dienstzeiten bei der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein – Untere Naturschutzbehörde – Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen, Kreishaus, Raum 612.
- Online auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.siegen-wittgenstein.de (externer Link) über die Suchbegriffeingabe „Neue-ND-VO“.
Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Inhalte der Planung sowie über deren voraussichtliche Auswirkungen zu informieren und sich zu individuellen Fragestellungen beraten zu lassen. Gleichzeitig können Anregungen, Vorschläge oder Bedenken vorgebracht werden.
Anregungen oder Bedenken können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Über die vorgetragenen Stellungnahmen entscheidet zu gegebener Zeit der Kreistag des Kreises Siegen-Wittgenstein.
Pressebild
Die regional bedeutsame Eiche am Friedhof in Bad Berleburg-Berghausen. » 4.1 MB
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PM Öffentliche Auslegung überarbeitete Naturdenkmalverordnung (PDF, 92 kB)
