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Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende 1. Änderungssatzung vom 07.03.2012 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 15.12.2010 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 07.07.2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn:

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und daher die

verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Hier kann die Änderungssatzung vom 07.03.2012 aufgerufen werden.

Burbach, den 07. März 2012

Christoph Ewers, Bürgermeister

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