Änderungen in der Pflege
Mit der Novellierung des Pflegestärkungsgesetze I und des 2016 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetzes II hat der Gesetzgeber grundlegende Neuerungen auf den Weg gebracht, die sich für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegekräfte auswirken. So wurden die bisherigen Pflegestufen durch nunmehr fünf Pflegegrade ersetzt. Die Begutachtung und Zuordnung in den zutreffenden Pflegegrad durch den Medizinischen Dienstes orientiert sich ab sofort ausschließlich an der Selbständigkeit und den Fähigkeiten der Pflegebedürftigen.
Über die wichtigsten Änderungen im Hinblick auf neue Pflegeleistungen, Bestandsschutz und Übergangsregelungen zum Jahreswechsel informierte jetzt Frank Neuser von der AOK NordWest in Kooperation mit der Senioren-Service-Stelle der Gemeinde Burbach und dem Helfende Hände e. V. Burbach. „Mit der Neuausrichtung des Pflegebegriffs profitieren vor allem die Betroffenen, die von der bisherigen Strukturierung in Pflegestufen nicht berücksichtigt wurden. Beispielsweise ist es für Demenzkranke und pflegebedürftige Kleinkinder viel einfacher, einen Pflegegrad zu erhalten“, erläuterte Neuser.
Auch der Zugang zu Informationen und Beratung im Zusammenhang mit den neuen Pflegegraden verbessert. „Bedürftige und pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung bei den Pflegekassen, um sich zu informieren und zu orientieren“, unterstreicht Bärbel Müller-Späth, erste Vorsitzende des Vereins Helfende Hände e. V. „Natürlich steht auch die Senioren-Service-Stelle als erster Anlaufpunkt für Bürgerinnen und Bürger mit Rat und Tat zur Seite“, so Birgit Meier-Braun, Senioren-Service-Beauftragte der Gemeinde Burbach. Terminvereinbarungen nimmt Birgit Meier-Braun telefonisch unter 02736 45-56 oder per E-Mail an b.meier-braun@burbach-siegerland.de gerne entgegen.
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