Vorsorgevollmachten
In der Vorsorgevollmacht ist ein Vertreter bestimmt, der Entscheidungen im Sinne des Vollmachtgebers treffen kann. So kann der Bevollmächtigte, z.B. bei ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen entscheiden, den Patienten gegenüber Behörden vertreten oder sein Vermögen verwalten.
Auch in diesem Jahr bietet die Gemeinde Burbach wieder Beglaubigungstermine für Vorsorgevollmachten an. Mitarbeiter der Betreuungsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein kommen einmal pro Quartal nach Burbach.
Der Beglaubigung muss eine Beratung bei Birgit Meier-Braun vorausgehen. Sie ist per E-Mail an b.meier-braun@burbach-siegerland.de oder telefonisch unter 02736 45-56 zu erreichen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Sie vergibt auch die festen Termine für die Beglaubigung.
