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Dosierung der Trinkwasser-Desinfektion wird jetzt stufenweise herabgesetzt

Erneut negativ auf Pseudomonas aeruginosa getestet

gb Burbach. (26.11.2025) Am 13. August dieses Jahres ordnete das Gesundheitsamt des Kreises Siegen-Wittgenstein ein Abkochgebot für weite Teil der Gemeinde Burbach an, nachdem in einem Bereich der Trinkwasserversorgung der Erreger Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen worden war. Die Gemeindewerke haben daraufhin in Absprache mit dem Kreisgesundheitsamt umgehend Maßnahmen eingeleitet, um dem sogenannten „Pfützenkeim“ entgegenzuwirken. Durch umfassende Spülungen und Desinfektion der betroffenen Versorgungsbereiche (Burbach, Wahlbach, Würgendorf) sowie Proben in kurzen Intervallen konnte der Erreger erfolgreich neutralisiert werden. Nach wiederholt negativer Beprobung wurde das Abkochgebot am 30. August durch das Kreisgesundheitsamt wieder aufgehoben.

Vorsorglich setzten die Gemeindewerke in weiterer Absprache mit dem Kreis die Maßnahmen fort. Neben wöchentlichen Beprobungen und fortdauernden Spülungen des betroffenen Versorgungsbereichs wurde auch weiter desinfiziert. Die Intensität der Chlorung wurde dabei sukzessive reduziert und wird nun bis Ende November eingestellt; ab der ersten Dezemberwoche wird dem Wasser nun kein Chlor mehr beigegeben. Alle Proben nach Aufhebung des Abkochgebots waren durchgängig negativ. Die Maßnahmen gegen den Erreger Pseudomonas aeruginosa sind somit abgeschlossen.

Im Folgenden einige Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Wann wird das Trinkwasser in den Versorgungszonen wieder unbedenklich genießbar sein? Wann wird das Abkochgebot aufgehoben?

Leider kann man dies zum aktuellen Zeitpunkt nicht gesichert prognostizieren. Wie vorstehend beschrieben, sind die Desinfektionsmaßnahmen und die Beprobungen komplex. Die Chlorung muss zunächst in allen Teilen des Systems ankommen. Anschließend muss die Desinfektion anschlagen. Erst nach zwei aufeinanderfolgenden negativen Beprobungen in allen Teilen der belasteten, miteinander verbundenen Versorgungszonen in Burbach, Wahlbach und Würgendorf im Abstand von mindestens 24 Stunden hat das Gesundheitsamt des Kreises die Möglichkeit, das Abkochgebot aufzuheben.

Wann hat sich der Keim gebildet? Seit wann besteht die Belastung?

Bedauerlicherweise kann rückwirkend nicht festgestellt werden, wie lange der Keim bereits in der Leitung war. Leider trugen die zuletzt länger andauernden hohen Temperaturen und der urlaubsbedingt geringere Wasserverbrauch/-austausch grundsätzlich zur Entwicklung, Vermehrung und Ausbreitung einer Keimbelastung bei.
Die Trinkwasserverordnung sieht keine Routinebeprobung des Trinkwassers auf Pseudomonas aeruginosa vor. Eine exakte zeitliche Bestimmung, wie lange ein Leitungsnetz bereits von dem Keim befallen sein könnte, ist daher praktisch nicht möglich. Wichtiger ist die schnelle Identifikation der betroffenen Versorgungszonen und die Einleitung geeigneter Maßnahmen.

Wie ist der Keim ins Trinkwassersystem gelangt?

Auch dies kann leider nicht mit Sicherheit ermittelt werden. Pseudomonas aeruginosa wird zwar oft als Krankenhauskeim bezeichnet, kann sich aber auch unter entsprechenden Rahmenbedingungen (feuchtes Millieu, langanhaltende warme Temperaturen) in der Umwelt bilden. Auch bei Bauarbeiten an Wasserleitungen kann er ins Leitungssystem gelangen, dies muss aber nicht zwingend die Ursache sein. Aus diesem Grund aber ist die Beprobung neuer Leitungen vor Anschluss an das bestehende System vorgeschrieben. In diesem Fall ist die Belastung im Rahmen einer solchen Beprobung im Zuge der alters- und zustandsbedingten Kompletterneuerung von Kanalisation, Wasserleitung und Straße im Bereich Diesterwegstraße, Stöckerstraße und Jung-Stilling-Straße in Wahlbach im Bestandssystem (nicht in den neu anzuschließenden Leitungen) festgestellt worden.

Warum wurde für die Ortsteile Lippe und Lützeln bereits Entwarnung gegeben?

Ende vergangener Woche wurde die Keimfreiheit in den Leitungen der beiden Dörfer festgestellt. Auch für den einspeisenden Hochbehälter wurde mehrfach Keimfreiheit nachgewiesen. Von diesem werden unter anderem die Ortschaften Lippe und Lützeln versorgt. Eine weitere, davon getrennte Leitung speist Teile der Versorgungszonen, in denen die Belastung festgestellt wurde. Da theoretisch nicht auszuschließen war, dass der Ursprung des Keims im Hochbehälter liegt, hatte das Gesundheitsamt des Kreises Siegen-Wittgenstein beide Versorgungsstränge vorsorglich mit dem Abkochgebot belegt. Da nun der Hochbehälter negativ beprobt wurde und der Bereich Lippe/Lützeln negativ war, konnte dort das Abkochgebot aufgehoben werden.

Was muss ich beim Abkochgebot beachten?

Die Gemeinde Burbach hat in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Kreises Siegen-Wittgenstein umgehend reagiert und am Tag der Feststellung der Belastung mehrere Handlungsempfehlungen gegeben, die auch untenstehend noch einmal aufgeführt sind bzw. nebenstehend unter Dokumente heruntergeladen werden können.

Was muss ich tun, wenn ich möglicherweise mit  Pseudomonas aeruginosa verkeimtes Wasser getrunken habe?

Das Gesundheitsamt des Kreises Siegen-Wittgenstein informiert zum Erreger, dass er im Trinkwasser für gesunde Menschen in der Regel keine große Gefahr darstellt, jedoch bei älteren und immunsupprimierten Menschen sowie bei Säuglingen und chronisch Kranken (z. B. Mukoviszidose) verschiedene Erkrankungen auslösen kann. Als mögliche Krankheitsbilder nennt der Kreis beispielsweise Wundinfektionen, Ohrinfektionen, Bindehautentzündungen aber auch Lungenentzündungen und Harnwegsinfektionen bei Blasenkatheter. Fremdkörper wie Kontaktlinsen, Katheter wie etwa Blasenkatheter und offene Wunden sind demnach aber ein wichtiger Risikofaktor, wenn diese mit Wasser gespült und hierdurch besiedelt werden können. Wer sich unsicher fühlt, sollte Rücksprache mit der Hausärztin/mit dem Hausarzt halten. Hausärzten ist Pseudomonas aeruginosa grundsätzlich bekannt.

Folgende WICHTIGE ANWEISUNGEN sind im Rahmen des Abkochgebots zu befolgen

Trinkwasser muss vor der Verwendung abgekocht werden für:

• Trinken und alle Getränkezubereitung
• Zubereitung von Speisen und Getränken (auch Abwaschen von Gemüse, Obst und Salat)
• Zähneputzen
• Mundspülung
• Reinigung von Wunden
• Spülen von Säuglings- und Kleinkindernahrung sowie Geschirr

So kochen Sie Wasser richtig ab:

1. Wasser sprudelnd aufkochen
2. Mindestens 3 Minuten kochen lassen
3. Abkühlen lassen vor Verwendung
4. Abgekochtes Wasser max. 24 Stunden bei Raumtemperatur aufbewahren

Unbedenklich ohne Abkochen sind:

• Duschen und Baden (Wasser nicht schlucken!)
• Geschirrspüler bei Temperaturen über 60°C
• Waschmaschine
• Toilettenspülung
• Gartenbewässerung

Es wird keine Verwendung empfohlen von:

• Haushalts-Wasserfiltern (bieten keinen ausreichenden Schutz)
• Chemischen Desinfektionsmitteln für Trinkwasser

Besondere Vorsicht ist geboten für:

• Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen
• Personen mit geschwächtem Immunsystem
• Schwangere

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