Öffentliche Bekanntmachung
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Nachbarkommunen, der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Auslegung von Planwerk, Begründung und Umweltbericht)
I. Anlass und Ziel der Planung
Ziel der Planung ist es, für den bereits im Flächennutzungsplan der Gemeinde Burbach als Wohnbaufläche dargestellten Bereich diesen Bebauungsplan aufzustellen, um neue Wohnbaugrundstücke für die Gemeinde Burbach zu entwickeln, da zum einen die Gemeinde selbst über keine Baugrundstücke mehr verfügt und zum anderen die noch wenigen privaten Baulücken aufgrund der Niedrigzinsphase i.d.R. nicht an Bauwillige veräußert werden.
II. Planverfahren
Das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Verfahren, d.h. die erste Phase beinhaltet die frühzeitige Beteiligung der Nachbarkommunen, der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Nach der Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die zweite Phase mit der erneuten Beteiligung der Nachbarkommunen, der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB (1. Offenlage).
Das Gesetz schreibt für dieses Verfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Umweltbericht vor, die neben allen sonst relevanten Unterlagen Bestandteil der genannten Beteiligungsverfahren ist.
Da der Bereich im Flächennutzungsplan der Gemeinde Burbach bereits entsprechend als Baufläche dargestellt ist, kann dieser Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden und bedarf keiner Genehmigung mehr durch die Bezirksregierung Arnsberg.
III. Öffentliche Auslegung
Der Rat der Gemeinde Burbach hat in seiner Sitzung am 16.03.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „In den Stöcken“, Gemarkung Burbach, Gemeinde Burbach gefasst gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 G zur Änd. des EnergiewirtschaftsG zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen sowie zur Änd. von § 246 des BauGB vom 26.4.2022 (BGBl. I S. 674) i.V.m. § 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 /SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änd. kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13.4.2022 (GV. NRW. S. 490).
In gleicher Sitzung erfolgte der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Nachbarkommunen, der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige öffentliche Auslegung).
Der Planentwurf, die Begründung, der Umweltbericht sowie alle sonstigen verfahrensrelevanten Unterlagen liegen in der Zeit
vom 01.08.2022 bis einschließlich 02.09.2022
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bei der Gemeinde Burbach, Rathaus, Eicher Weg 13, 57299 Burbach, Stadtplanung, Raum 224 während der Dienststunden und zwar
| montags und dienstags |
von |
08.00 Uhr bis 12.30 Uhr | |
| und |
von |
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr | |
| mittwochs |
von |
07.30 Uhr bis 13.30 Uhr | |
| donnerstags |
von |
08.00 Uhr bis 12.30 Uhr | |
| und |
von |
13.30 Uhr bis 17.30 Uhr | |
| freitags |
von |
08.00 Uhr bis 12.30 Uhr |
zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieses Zeitraums können der Planentwurf, die Begründung, der Umweltbericht sowie alle verfahrensrelevanten Unterlagen eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft erlangen werden. Stellungnahmen können in diesem Zeitraum z.B. insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden, über die in einer späteren Sitzung des Rates der Gemeinde Burbach beraten und beschlossen wird. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt. Einsichtnahme und Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift sind nach telefonischer Terminabsprache mit der Gemeindeverwaltung Burbach auch außerhalb der angegebenen Dienststunden möglich. Bei einem Besuch des Rathauses sind die jeweils aktuell geltenden Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Coronaschutzverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
IV. Planunterlagen
Die Planunterlagen und die Bekanntmachung werden zusätzlich gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Gemeinde Burbach
www.burbach-siegerland.de/Wirtschaft-Bauen/Bauen/Aktuelle-Bauleitplanung/
bzw. unter www.burbach-siegerland.de/Bürger-Gemeinde/Gemeinde/Bekanntmachungen/ sowie im Internetportal des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen www.bauleitplanung.nrw.de eingesehen und heruntergeladen werden.
IV. Verspätete Stellungnahmen
Sollten keine Stellungnahmen im oben genannten Zeitraum abgegeben worden sein, wird höflich davon ausgegangen, dass Sie keine Anregungen zu dem oben genannten Verfahren vorzubringen haben. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Burbach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
VI. Plangebiet
Das Plangebiet liegt in südwestlichen Bereich des Hauptortes Burbach, in der Gemarkung Burbach der Gemeinde Burbach. Der Geltungsbereich geht aus dem Übersichtsplan hervor. Der Übersichtsplan dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung. Er hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Plangebietes.
Burbach, den 30.06.2022
Der Bürgermeister
gez. Christoph Ewers
