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Rathaus

Burbacher Rathaus nur noch unter 3G zugänglich

Regelung gilt ab 13. Dezember bis auf Weiteres

Seit 13. Dezember gilt auch im Burbacher Rathaus die 3G-Reglung. Dann ist der Zutritt bis auf Weiteres nur Personen gestattet, die genesen oder geimpft sind oder einen negativen Testnachweis vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ein sogenannter Selbsttest reicht nicht aus, es muss ein gültiges Zertifikat einer anerkannten Teststation vorgelegt werden. Das jeweilige Nachweisdokument sowie ein Nachweis der eigenen Person (Personalausweis) ist im Rathaus unaufgefordert vorzuzeigen.

Die Gemeindeverwaltung bittet in diesem Zusammenhang darum, das Rathaus nur für wirklich notwendige Besuche zu betreten. Eine Abholung des Abfallkalenders beispielsweise ist nicht erforderlich; diesen erhalten Sie darüber hinaus hier zum Download. Dokumente und Schriftstücke, die lediglich abgegeben werden müssen, können in den Briefkasten eingeworfen werden. Darüber hinaus lassen sich vielerlei Anliegen am Telefon, per E-Mail oder über das Internet erledigen.


16.06.2020 

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