Hilfsnavigation
Volltextsuche
Ansicht Rathaus Burbach
© Gemeinde Burbach 
Ansicht Rathaus Burbach
Seiteninhalt

Heiraten in Burbach

Die Ehe miteinander eingehen zu wollen ist vielleicht die wichtigste Entscheidung in Ihrem Leben. Damit dieser Entschluss im schönsten Tag des Lebens mündet, finden Sie hier vielerlei Informationen, Anregungen und Tipps, die Ihnen dabei helfen sollen, Ihre Hochzeitsfeier perfekt vorzubereiten. Besondere Atmosphäre verbreiten unsere Trau(m)zimmer in der „Alten Vogtei“. Das historische Ambiente des liebevoll restaurierten Fachwerkhauses in der Burbacher Ortsmitte bietet eine schöne Kulisse für Ihren großen Tag.

Hier haben wir Ihnen wichtige und hilfreiche Informationen zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen sollen, den Hafen der Ehe so unkompliziert wie möglich anzusteuern. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass nicht jede Frage abschließend beantwortet werden kann. Sollte etwas unklar sein oder Sie Informationen vermissen, sprechen Sie uns gerne an.

Anmeldung zur Eheschließung

Seit dem 1. Juli 1998 gibt es das traditionelle Aufgebot zur Ermittlung eventuell vorhandener Eheverbote nicht mehr. Sie müssen jetzt die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Hier haben Sie die Wahl zwischen den Standesämtern, in deren Bezirk einer der Verlobten den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Die eigentliche Trauung kann bei jedem
Standesamt in Deutschland stattfinden. Die Anmeldung zur Eheschließung dient der Feststellung Ihres Personenstands. In diesem Zusammenhang wird durch entsprechende Nachweise festgestellt, ob die Frau oder der Mann ledig, verwitwet oder geschieden sind. Eine Doppelehe ist in Deutschland nicht zulässig. Dieses Ehehindernis macht die Eheschließung unmöglich.

Ehepartner mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Andere Länder, andere Sitten, andere Urkunden!

Wenn ein Ehepartner aus dem Ausland kommt, sollten Sie auf jeden Fall Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen, da hier internationales Privatrecht für das ausländische Heimatrecht der Verlobten beachtet werden muss. Wir stehen Ihnen dafür gerne mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen dabei, die notwendigen Bescheinigungen, Urkunden und Dokumente zu besorgen. Grundsätzlich wird ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Sollte dies der Heimatstaat nicht ausstellen, wird eine Ledigkeitsbescheinigung erforderlich. Dann muss beim zuständigen Oberlandesgericht (für Burbach ist dies das OLG Hamm) die Befreiung zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch den aufnehmenden Standesbeamten beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann die oder der Verlobte seine Heiratsbereitschaft auch per Beitrittserklärung dokumentieren. Dazu gibt
es einen speziellen Vordruck, den das Burbacher Standesamt für Sie bereit hält.

Termine und Fristen

Die Anmeldung zur Eheschließung, unabhängig ob mit oder ohne ausländischem Verlobten, kann frühestens sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen. Das hängt damit zusammen, dass die beizubringenden Urkunden nicht älter als sechs Monate sein dürfen. Den Eheschließungstermin können Sie gerne unkompliziert mit dem Burbacher Standesamt absprechen.

Die Namensführung in der Ehe

Das bürgerliche Recht bietet den Brautleuten eine Vielfalt von Möglichkeiten zur Namensführung.

Zum Ehenamen kann ein gemeinsamer Name bestimmt werden, entweder der Geburtsname des Mannes oder der Frau. Selbst der Name aus einer Vorehe ist möglich.

Derjenige, dessen Geburtsname nicht Ehename wird, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Das ist allerdings nicht möglich, wenn bereits der Ehename aus mehreren Namen besteht.

Besteht der Name des Ehegatten, der von der Voranstellung oder Anfügung Gebrauch machen will, aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden.

Bestimmen Sie bei der Eheschließung keinen Ehenamen, so führt jeder Ehegatte seinen zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen weiter. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, nach der Eheschließung einen gemeinsamen Namen zu bestimmen.

Gemeinsame Kinder erhalten ebenfalls den gewählten Namen. Sprechen Sie uns einfach für weitere Informationen an.

Die Trau(m)zimmer

Sie können in Burbach in verschiedenen Trau(m)zimmern in den Hafen der Ehe einlaufen. Eine schöne Kulisse bietet das "Haus Herbig" in der Burbacher Ortsmitte. Das dortige Trauzimmer ist frisch renoviert und erstrahlt in neuer Optik . Bis zu 40 Gäste finden neben dem Brautpaar und dem Standesbeamten im Erdgeschoss Platz.  Das historische Ambiente des Gebäudeensembles rund um "Haus Herbig" lädt nach dem Ja-Wort zum Verweilen ein, um auf den Tag mit einem Gläschen Sekt anzustoßen. Bei schönem Wetter bietet sich dafür auch der Vorplatz an.

Wir möchten Sie jedoch darum bitten, auf das Reis werfen vor dem Gebäude zu verzichten.

Darüber hinaus steht im Rathaus selbst ein kleiner Raum für Eheschließungen zur Verfügung.

Gebühren für die Nutzung der Räumlichkeiten werden nicht erhoben.

Oft werden besondere Wünsche hinsichtlich des Trauortes an das Standesamt Burbach gerichtet. Zum jetzigen Zeitpunkt sind Eheschließungen jedoch nur in den genannten Räumen möglich, da die Räumlichkeiten gewidmet werden müssen.

Geheiratet werden kann während der allgemeinen Öffnungszeiten.

Kontakt

Sylvia Bieler »
Fachbereich 4 - Bürgerservice, Sicherheit, Soziales, Schulen
Eicher Weg 13
57299 Burbach

Telefon: 02736 45-39
Fax: 02736 45-9939
E-Mail oder Kontaktformular
Brigitte Heuschkel »
Fachbereich 4 - Bürgerservice, Sicherheit, Soziales, Schulen
Eicher Weg 13
57299 Burbach

Telefon: 02736 45-37
Fax: 02736 45-9937
E-Mail oder Kontaktformular
nach obenSeite drucken