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Landrats-Stichwahl am 15.06.2014

- Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab sofort möglich -

Am Sonntag, 15. Juni 2014, findet die Stichwahl zur Wahl des künftigen Landrats für den Kreis Siegen-Wittgenstein statt.

Wahlberechtigt sind an diesem Tag alle Bürgerinnen und Bürger, die auch bei der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 wahlberechtigt waren. Die für die Hauptwahl am 25. Mai 2014 versandten Wahlbenachrichtigungen behalten ihre Gültigkeit; neue Wahlbenachrichtigungen werden nicht verschickt. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann natürlich trotzdem wählen. Für die Wahl im Wahllokal reicht die Vorlage eines gültigen Personalausweises aus, um von seinem Wahlrecht Gebrauch machen zu können.

Auch für die Briefwahl gelten dieselben Vorschriften wie bei der Hauptwahl.

Die Ausstellung eines Wahlscheines und die Zusendung der Briefwahlunterlagen kann unter Angabe des Vor- und Familiennamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift wie folgt beantragt werden:

  • Persönlich im Wahlamt der Gemeinde Burbach, Rathaus, Eicher Weg 13, Zimmer 124 oder 117, während der Geschäftszeiten. Hier besteht auch die Möglichkeit, sofort zu wählen.

Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Wichtiger Hinweis:

Wer bereits zur Wahl am 25.05.2014 einen Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen erhalten hat, muss keinen neuen Antrag stellen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden in diesen Fällen automatisch bis spätestens 03.06.2014 übersandt.

Wichtig ist, dass der gelbe Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 15. Juni 2014, 16.00 Uhr (!), im Rathaus Burbach, Eicher Weg 13, 57299 Burbach, eingegangen ist.

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