Hilfe zum Lebensunterhalt
Wer kann Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten?
Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten
- Personen, die vorgezogene Altersrente beziehen oder
- Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit beziehen,
- Minderjährige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die nicht im Haushalt der Eltern, sondern bei Verwandten leben.
Hilfe zum Lebensunterhalt ist Personen aber nur dann zu leisten, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können.
Die Leistung kann ihnen also nur dann zustehen, wenn sie nicht mehr arbeiten können, keine ausreichende Rente oder Leistungen anderer Sozialleistungsträger erhalten oder wenn gegebenenfalls Unterhaltszahlungen zu gering sind.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII kann bei unseren o. a. Ansprechpartner/-innen gestellt werden. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte für Ihre Antragstellung telefonisch vorab einen persönlichen Termin.
Zuständig
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
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Kontakt
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Raum: 016
Telefon: 02736 45-32
Fax: 02736 45-9932
y.gorlt@burbach-siegerland.de
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