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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Wer kann Leistungen erhalten?
Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland,
- die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben und - unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage - aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt.
Die Leistung ist abhängig von der Bedürftigkeit. Eigenes Einkommen und Vermögen sind wie in der Sozialhilfe zu berücksichtigen. Gegenüber Kindern und Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro findet kein Unterhaltsrückgriff statt (§ 43 SGB XII).
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII kann bei unseren o. a. Ansprechpartner/-innen gestellt werden. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte für Ihre Antragstellung telefonisch vorab einen persönlichen Termin.
Zuständig
- Rathaus -
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
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Kontakt
Fachbereich 4 - Bürgerservice, Sicherheit, Soziales, Schulen
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Raum: 016
Telefon: 02736 45-32
Fax: 02736 45-9932
y.gorlt@burbach-siegerland.de
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Dokumente
Antrag Grundsicherung (PDF, 352 kB)