Mahnungen
Wenn Sie Ihre Zahlungen nicht pünktlich entrichten, muss die Gemeindekasse nach dem geltenden Recht Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Bei der Einziehung rückständiger Forderungen wird zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen unterschieden.
Das ist für Sie mit Kosten verbunden:
Nebenforderung | Forderungsart | Rechtsgundlage | Berechnung |
Säumniszuschläge |
1. Steuern und Abgaben nach der Abgabenordnung (AO) und dem Kommunalabgabengesetz (KAG) Nordrhein-Westfalen 2. Kosten nach dem Gebührengesetz Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) |
§ 240 AO
§ 18 GebG NRW |
Für jeden angefangenen Monat der Säumnis = 1% des auf volle 50 Euro abgerundeten rückständigen Betrages |
Mahngebühren | Zu 1. und 2. und den privatrechtlichen Forderungen gemäß Verordnung über die Beitreibung privatrechtlicher Geldforderungen im Verwaltungsvollstreckungsverfahren |
§ 9 VO VwVG NRW* | Bei Beiträgen bis 50 Euo = 6 Euro von dem Mehrbetrag 1% des auf volle Euro abgerundeten rückständigen Betrages |
Pfändungsgebühren | Zu 1. und 2. und den privatrechtlichen Forderungen gemäß Verordnung über die Beitreibung privatrechlicher Geldforderungen im Verwaltungsvollstreckungsverfahren | § 9 VO VwVG NRW* | Bei Beiträgen bis 50 Euro = 20 Euro von dem Mehrbetrag 1% |
Verzugszinsen | Privatrechtliche Forderung | § 288 Abs. 1 BGB | 5% Jahreszinssatz über dem jeweiligen Zinssatz |
* Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW |
Bei privatrechtlichen Forderungen der Gemeinde Burbach ( z.B. Schadensersatz wegen Sachbeschädigung) verhält sich der Fachbereich Finanzen, Werke wie ein privater Gläubiger: Sie erhalten zunächst eine Erinnerung.
Nach der schriftlichen Erinnerung an die Zahlung wird beim Amtsgericht Hagen der Mahnbescheid beantragt.
Zuständig
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
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Kontakt
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Raum: 022
Telefon: 02736 45-49
Fax: 02736 45-9949
c.schmidt@burbach-siegerland.de
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Eicher Weg 13
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Raum: 022
Telefon: 02736 45-27
Fax: 02736 45-9927
t.soltau@burbach-siegerland.de
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