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Sterbe-Urkunde
In bestimmten Fällen ist eine Sterbeurkunde vorzulegen bei anderen Behörden.
Die Urkunde ist bei dem Standesamt erhältlich, wo der Sterbefall registriert wurde.
Zur Verwendung im Ausland kann eine "Internationale Sterbeurkunde" ausgestellt werden.
Benötigte Unterlagen:
- Dokumente, die nachweisen, dass die beantragende Person direkt mit der verstorbenen Person verwandt ist
ggf. Vollmacht bei vertretungsweiser Beantragung
Hinweis:
Eine verbindliche Auskunft über die vorzulegenden Unterlagen kann im Einzelfall beim Standesamt erfragt werden.
Zuständig
- Rathaus -
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
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Kontakt
Fachbereich 4 - Bürgerservice, Sicherheit, Soziales, Schulen
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Raum: 010
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