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Sperrzeit
Die Sperrzeit ist die Zeitspanne, während der die Leistungen eines Gaststättenbetriebes den Gästen nicht mehr dargeboten werden und die Gäste sich nicht mehr in den Betriebsräumen aufhalten dürfen. Die Sperrzeiten sind wie folgt festgesetzt: - Allgemeine Sperrzeit in Gaststätten: 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr Darüber hinaus bestehen spezielle Vorschriften für Veranstaltungen (Jahrmärkte, Volksfeste) Anträge auf Sperrzeitverkürzung sind beim Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit, Soziales, Schulen, Kultur zu stellen. Die Sperrzeitverkürzung ist gebührenpflichtig.
Zuständig
- Rathaus -
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
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Kontakt
Fachbereich 4 - Bürgerservice, Sicherheit, Soziales, Schulen
Fachbereichsleiter
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Raum: 012
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Fax: 02736 45-9936
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