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Sperrzeit

Die Sperrzeit ist die Zeitspanne, während der die Leistungen eines Gaststättenbetriebes den Gästen nicht mehr dargeboten werden und die Gäste sich nicht mehr in den Betriebsräumen aufhalten dürfen. Die Sperrzeiten sind wie folgt festgesetzt: - Allgemeine Sperrzeit in Gaststätten: 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr Darüber hinaus bestehen spezielle Vorschriften für Veranstaltungen (Jahrmärkte, Volksfeste) Anträge auf Sperrzeitverkürzung sind beim Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit, Soziales, Schulen, Kultur zu stellen. Die Sperrzeitverkürzung ist gebührenpflichtig.

Zuständig

- Rathaus -
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
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Kontakt

Fachbereich 4 - Bürgerservice, Sicherheit, Soziales, Schulen
Fachbereichsleiter
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Raum: 012
Telefon: 02736 45-36
Fax: 02736 45-9936
j.becker@burbach-siegerland.de
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