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Kinderreisepass

Einem Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann auf Antrag der gesetzlichen Vertreter ein Kinderreisepass ausgestellt werden.

Die Ausstellung des Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen beantragt werden, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Die Beantragung durch ein Elternteil reicht jedoch aus, wenn der andere Elternteil sein Einverständnis in Form einer schriftlichen Erklärung abgibt. Vordruck zur Einverständniserklärung finden Sie hier.
Steht die elterliche Sorge einem Elternteil allein oder einem Vormund/Pfleger zu, ist einer von diesen zur Antragstellung berechtigt. Ein entsprechender Sorgerechtsnachweis/Beschluss ist vorzulegen.

Kinderreisepässe werden mit einem biometrietauglichen Lichtbild ausgestellt. Das bedeutet, dass auch schon für Kleinkinder ein entsprechendes Lichtbild vorgelegt werden muss.

Sobald das Kind den eigenen Namen schreiben kann, ist die Anwesenheit des Kindes bei der Beantragung bzw. Verlängerung des Kinderreisepasses wünschenswert. Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes zwingend vorgeschrieben.

Die Ausstellung bzw. Verlängerung von Kinderreisepässen werden sofort im Bürgerbüro vorgenommen. Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 EUR, die Änderung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses je 6,00 EUR.

Eine Einverständniserklärung zur Beantragung eines Kinderreisepasses finden Sie rechts unter Dokumente.

Für die Antragstellung benötigen Sie

  • Familienstammbuch/Geburtsurkunde
  • ein aktuelles Biometrie taugliches Passfoto
  • Ausweisdokumente der gesetzlichen Vertreter
  • evtl. Sorgerechtsnachweis/Beschluss

Zuständig

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