Gewerbeangelegenheiten
Entsprechende Vordrucke zur Gewerbean-, -ab- und -ummeldung sind beim Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit, Soziales, Schulen erhältlich. Alternativ ist die Gewerbeanzeige auch vollelektronisch auf der Internetseite von Gewerbe.NRW möglich.
Für die Gewerbean- und -ummeldung ist eine Verwaltungsgebühr zu entrichten.
Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NW und beträgt:
- für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind, 26,00 Euro,
- für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind, 33,00 Euro,
und
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen 13,00 Euro
Die Gewerbeabmeldung ist kostenlos.
Je nach Gewerbeart ist eine Erlaubnis erforderlich, deshalb empfiehlt sich immer eine vorherige Rücksprache mit dem/der Ansprechpartner/in.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis/Reisepass
ggf. - Handelsregisterauszug
- Handwerkskarte
- Erlaubnisse anderer Behörden
Je nach Art des Gewerbes können unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein. Es empfiehlt sich daher eine vorherige Anfrage bei dem/der Ansprechpartner/in.
Für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbemeldung für den Gewerbetreibenden ist eine Gebühr i. H. von 15,00 Euro zu entrichten.
Zuständig
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
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Kontakt
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Raum: 013
Telefon: 02736 45-37
Fax: 02736 45-9937
b.heuschkel@burbach-siegerland.de
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