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Gewerbeangelegenheiten

Entsprechende Vordrucke zur Gewerbean-, -ab- und -ummeldung sind beim Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit, Soziales, Schulen erhältlich. Alternativ ist die Gewerbeanzeige auch vollelektronisch auf der Internetseite von Gewerbe.NRW möglich.

Für die Gewerbean- und -ummeldung ist eine Verwaltungsgebühr zu entrichten.

Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NW und beträgt:

  • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind, 26,00 Euro,
  • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind, 33,00 Euro,

und

  • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen 13,00 Euro


Die Gewerbeabmeldung ist kostenlos.

Je nach Gewerbeart ist eine Erlaubnis erforderlich, deshalb empfiehlt sich immer eine vorherige Rücksprache mit dem/der Ansprechpartner/in.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis/Reisepass
    ggf.
  • Handelsregisterauszug
  • Handwerkskarte
  • Erlaubnisse anderer Behörden

Je nach Art des Gewerbes können unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein. Es empfiehlt sich daher eine vorherige Anfrage bei dem/der Ansprechpartner/in.

Für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbemeldung für den Gewerbetreibenden ist eine Gebühr i. H. von 15,00 Euro zu entrichten.

Zuständig

- Rathaus -
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
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Kontakt

Fachbereich 4 - Bürgerservice, Sicherheit, Soziales, Schulen
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Raum: 013
Telefon: 02736 45-37
Fax: 02736 45-9937
b.heuschkel@burbach-siegerland.de
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