Seiteninhalt
Spendenangelegenheiten
Ab dem 01.01.2000 dürfen Vereine, sofern diese vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind, Spenden direkt annehmen und auch selbst die Spendenbescheinigung ausstellen. Dabei muß zwingend das vom Bundesfinanzministerium vorgegebene verbindliche Muster für Spendenbestätigungen verwendet werden, das im Fachbereich Finanzen, Werke erhältlich ist.
Trotz der geänderten Rechtslage ist es auch möglich, Spendenbestätigungen weiterhin durch die Gemeinde Burbach ausstellen zu lassen. Das Spendenverfahren ist dann wie folgt abzuwickeln:
- Der Spendenbetrag ist vom Spender auf ein Konto der Gemeindekasse einzuzahlen. Gleichzeitig ist der Name des Vereins anzugeben, dem die Spende zufließen soll, sowie der Verwendungszweck.
- Der Fachbereich Finanzen, Werke, Liegenschaften prüft, ob der begünstigte Verein vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt worden ist und stellt die entsprechende Spendenbescheinigung aus.
- Die Gemeindekasse überweist die Spende auf das Konto des entsprechenden Vereins.
Zuständig
- Rathaus -
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Karte anzeigen
Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Karte anzeigen
Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Kontakt
Fachbereich 2 - Finanzen, Werke
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Karte anzeigen
Raum: 022
Telefon: 02736 45-27
Fax: 02736 45-9927
t.soltau@burbach-siegerland.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Eicher Weg 13
57299 Burbach
Karte anzeigen
Raum: 022
Telefon: 02736 45-27
Fax: 02736 45-9927
t.soltau@burbach-siegerland.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren