Plakatieren
Grundsätzlich ist ungenehmigtes Plakatieren in allen öffentlichen Einrichtungen nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Burbach vom 15.12.2006 untersagt und kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden.
Plakatieren im Straßenraum ist nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen untersagt und gilt als ungenehmigte Sondernutzung. Es ist ebenfalls eine Verfolgung als Ordnungswidrigkeit möglich.
Die Gemeinde Burbach genehmigt auf Antrag das Plakatieren für Veranstaltungen, die im allgemeinen Interesse der Bevölkerung liegen, unter bestimmten Auflagen. Privatrechtlich evtl. erforderliche Gestattungen sind darüberhinaus einzuholen.
Gebühr für die Gestattung:
24 €
Benötigte Unterlagen:
- Antrag mit Angaben zum Anlass
- Zeitraum und Ort des Plakatierens
- Veranstalter
- Anzahl der Plakate
Zuständig
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
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Kontakt
Fachbereichsleiter
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Raum: 012
Telefon: 02736 45-36
Fax: 02736 45-9936
j.becker@burbach-siegerland.de
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