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Namensänderung
Bei Namensänderungsanträgen ist zu unterscheiden zwischen
- Namensänderungen, die aufgrund des Personenstandsgesetzes (PStG) durchgeführt werden können,
z.B.: Namenserteilung für ein Kind, dessen Mutter nicht verheiratet ist, Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann, Änderung des Geburtsnamens eines Kindes bei Eheschließung der Eltern - behördliche Namensänderungen
z.B.: Änderung des Vornamens bzw. des Familiennamens, wenn eine Änderung aufgrund des PStG nicht möglich ist.
In diesen Fällen wird der Antrag nach Prüfung durch das Standesamt dem Kreis Siegen-Wittgenstein zur Entscheidung vorgelegt. - Änderungen gemäß § 94 Bundesvertriebenengesetz für Aussiedler
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis, Reisepass
- diverse Personenstandsurkunden
Hinweis:
Eine verbindliche Auskunft über die vorzulegenden Urkunden sowie die rechtlichen Auswirkungen zum Personenstandsfall kann beim Standesamt eingeholt werden.
Zuständig
- Rathaus -
Eicher Weg 13
57299 Burbach
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Telefon: 02736 45-0
Fax: 02736 45-55
rathaus@burbach-siegerland.de
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Kontakt
Fachbereich 4 - Bürgerservice, Sicherheit, Soziales, Schulen
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